Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Die Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG/Meister-BAföG) der Stadt Kempten fördert Ausbildungen, die in der Regel auf einen abgeschlossenen Berufsabschluss aufbauen und zu einem höherwertigen öffentlich-rechtlichen Abschluss führen (Techniker, Meister, usw).
Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, sowie Fernlehrgänge. Bei Teilzeitausbildungen und Fernlehrgängen werden die reinen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst, jedoch keine Reise- oder Materialkosten. Bei Vollzeitausbildung wir zusätzlich finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Bei der Vollzeitform ist allerdings das Einkommen und Vermögen des Antragsstellers und das Einkommen des Ehegatten anzurechnen.
Für die Beantragung der Leistung ist das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt oder des Landratsamtes zuständig, in dessen Bereich der Teilnehmer seinen ständigen Hauptwohnsitz bei Antragsstellung hat.
Sollten Sie einen Antrag auf AFBG stellen wollen, können Sie unter folgendem Link die wichtigsten Formulare herunterladen.
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html
Alle weiteren Unterlagen bekommen Sie im Amt für Ausbildungsförderung.