Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Die Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG/Meister-BAföG) der Stadt Kempten fördert Ausbildungen, die in der Regel auf einen abgeschlossenen Berufsabschluss aufbauen und zu einem höherwertigen öffentlich-rechtlichen Abschluss führen (Techniker, Meister, usw).
Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, sowie Fernlehrgänge. Bei Teilzeitausbildungen und Fernlehrgängen werden die reinen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst, jedoch keine Reise- oder Materialkosten. Bei Vollzeitausbildung wir zusätzlich finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Bei der Vollzeitform ist allerdings das Einkommen und Vermögen des Antragsstellers und das Einkommen des Ehegatten anzurechnen.
Für die Beantragung der Leistung ist das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt oder des Landratsamtes zuständig, in dessen Bereich der Teilnehmer seinen ständigen Hauptwohnsitz bei Antragsstellung hat.
Hier finden Sie alles Wissenswerte.
Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten AFBG Digital. Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der BundID, die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischen zu speichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag zwingend beizufügen.
- Abschlusszeugnis / Gesellenbrief
Handelt es sich um eine Vollzeitmaßnahme, bei der monatlicher Unterhaltsbeitrag beantragt werden soll, benötigen wir zusätzlich.
- Bankbestätigung (datiert zum Antragsdatum)
- Kfz-Blatt (auch auszufüllen, wenn kein Fahrzeug vorhanden ist)
Die Dokumente sind als Kopie oder in digitaler Form einzureichen. Nur deutlich gekennzeichnete Originaldokumente werden zurückgeschickt, alle anderen Dokumente in Papierform werden nach Verwendung sofort vernichtet!
Die Antragstellung ist per Post, per Fax oder als Anhang einer Email möglich.
Für persönliche Antragsabgabe/Antragstellung ist ein Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Einen Überblick über weitere finanzielle Leistungen erhalten Sie hier.