Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Die Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG/Meister-BAföG) der Stadt Kempten fördert Ausbildungen, die in der Regel auf einen abgeschlossenen Berufsabschluss aufbauen und zu einem höherwertigen öffentlich-rechtlichen Abschluss führen (Techniker, Meister, usw).
Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeit- und Teilzeitform, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, sowie Fernlehrgänge. Bei Teilzeitausbildungen und Fernlehrgängen werden die reinen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst, jedoch keine Reise- oder Materialkosten. Bei Vollzeitausbildung wir zusätzlich finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Bei der Vollzeitform ist allerdings das Einkommen und Vermögen des Antragsstellers und das Einkommen des Ehegatten anzurechnen.
Für die Beantragung der Leistung ist das Amt für Ausbildungsförderung der kreisfreien Stadt oder des Landratsamtes zuständig, in dessen Bereich der Teilnehmer seinen ständigen Hauptwohnsitz bei Antragsstellung hat.
Hier finden Sie die Antragsformulare, weitere benötigte Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.
Die Dokumente sind als Kopie oder in digitaler Form einzureichen. Nur deutlich gekennzeichnete Originaldokumente werden zurückgeschickt, alle anderen Dokumente in Papierform werden nach Verwendung sofort vernichtet!
Die Antragstellung ist per Post, per Fax oder als Anhang einer Email möglich.
Für persönliche Antragsabgabe/Antragstellung ist ein Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin / dem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Einen Überblick über weitere finanzielle Leistungen erhalten Sie hier.