Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Heiligkreuz Nord“ einschließlich der 1. bis 6. Änderung
Der seit 1964 rechtskräftige und mehrfach in Teilbereichen geänderte Bebauungsplan „Heiligkreuz Nord“ wurde aufgrund eines Bauantrags hinsichtlich seiner Notwendigkeit, seiner Aktualität und im Bezug auf zeitgemäßes Baurecht geprüft. Der Bebauungsplan einschließlich seiner Änderungen wird den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes einschließlich seiner sechs Änderungen wird die planungsrechtliche Situation deutlich vereinfacht und klargestellt. Zukünftig soll Baurecht nach § 34 BauGB gelten. Bauliche Veränderungen und Baumaßnahmen werden dann nach dem Einfügegebot des § 34 Bau GB bewertet. Hierdurch können Ausreißer in der Bebauung weiterhin vermieden werden.
Das Aufhebungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt. Daher wurde auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet.
16.02.2023 - Aufstellungsbeschluss
27.07.2023 – Vorstellung des Entwurfs im Stadtrat
14.08.2023 bis 22.09.2023 – Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange