Aufhebung von 19 Baulinienplänen und Bauvorschriften
Aufhebung der ortspolizeilichen Vorschriften „Immenstädterstraße“ auf der Strecke zwischen Hirschstraße und Haslacher Straße vom 13.12.1896
Aufhebung des Baulinienplanes „Für den südlichen Teil der Promenade vom Realschulgebäude bis zum ehemaligen Fischerthor“ vom 07.05.1878
Aufhebung des Baulinienplanes für den „Freudenberg“ für das Terrain zwischen dem Ende des Freudenthals und der Burghalde vom 23.04.1880
Aufhebung des Baulinienplanes „Für den Wiederaufbau der Litzenfabrik Haus Nr. 63 auf dem Feilberg“ vom 06.08.1870
Aufhebung des Baulinienplanes „Am Kirchberg in Kempten“ vom 15.02.1878
Aufhebung des Baulinienplanes „Für den Grundbesitz des Herrn Privatier Bachschmid Dahier“ auf dem Terrain zwischen der Frühlingsstraße und dem Feilberg vom 21.03.1888
Aufhebung des Baulinienplanes „Für die Lenzfriederstraße“ vom 22.03.1894
Aufhebung des Baulinienplanes „Für an der Fischersteig und einem Theil der Klostersteig“ vom 13.10.1894
Aufhebung des Baulinienplanes „Für die sogenannte Brandstatt Dahier“ vom 15.04.1897
Aufhebung des Baulinienprojektes „Striegelstraße – südliche Verlängerung“ vom 21.03.1900
Aufhebung des Baulinienprojektes „Für die nordöstliche Seite der Fischerstrasse“ vom 29.03.1901
Aufhebung des Baulinienprojektes „Für das Gebiet zwischen Füssener Straße und Ulmer Bahnlinie“ vom 28.12.1900
Aufhebung des Baulinienplanes „Für das Gebiet zwischen Bahnhof-Kotternerstrasse- Aich“ vom 13.06.1905
Aufhebung des Baulinienplanes „Für das Bleicherösch-Gebiet“ vom 13.12.1912
Aufhebung des Baulinienplanes „Für das Gebiet zwischen Augartenweg, Ostbahnhofstraße, Lindenbergstraße und Brotkorbweg“ vom 13.05.1927
Aufhebung des Baulinienplanes „Am Alten Holzplatz“ vom 10.12.1957
Aufhebung des Baulinienplanes „Reichelsberg – Teil I“ vom 28.07.1960
Aufhebung des Baulinienplanes „Margarethen-, Reichlin-, Haggenmüller- und Bodmanstraße“ vom 07.05.1958
Aufhebung des Baulinienplanes „Lenzfried“ entlang der Distriktsstraße Lenzfried-Kempten vom 15.04.1899
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde das vorhandene Baurecht verwaltungsintern auf seine Notwendigkeit, Aktualität und Zweckmäßigkeit geprüft. Dabei wurde festgestellt es gibt mehrere ältere, nicht mehr benötigte Pläne. Als erster Schritt werden die oben genannten Baulinienpläne und Bauvorschriften aufgehoben. Es handelt sich um eindeutig veraltete Pläne ohne großen oder heute noch wichtigen Regelungsinhalt. Ziel der Aufhebungen ist, das Baurecht in allen aufgelisteten Plangebieten durch die Aufhebungen zu aktualisieren. Die Aufhebung der Pläne soll aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgen.
April 2020 - Einleitungsbeschluss zu den Aufhebungsverfahren
19.10.2020 bis 30.11.2020 - Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung