Aufhebung älterer Pläne im Baurecht
13.07.2021
Die Stadt Kempten (Allgäu) plant, einige ältere Pläne im Baurecht aufzuheben und startet daher eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Planungsziele sind aufgrund des Alters der Pläne und der teilweise geringen Planinhalte überholt. Ziel der Aufhebungen ist es, das Baurecht in allen aufgelisteten Plangebieten zu aktualisieren und damit mehr Rechtssicherheit zu erreichen.
Folgende ältere Pläne sollen aufgehoben werden:
- „Immenstädter Straße“ auf der Strecke zwischen Hirschstraße und Haslacher Straße mit Rechtskraft vom 13.12.1896
- „Für den südlichen Teil der Promenade vom Realschulgebäude bis zum ehemaligen Fischerthor“ mit Rechtskraft vom 07.05.1878
- „Freudenberg“ für das Terrain zwischen dem Ende des Freudenthals und der Burghalde“ mit Rechtskraft vom 23.04.1880
- „Für den Wiederaufbau der Litzenfabrik Haus Nr. 63 auf dem Feilberg“ mit Rechtskraft 06.08.1870
- „Am Kirchberg in Kempten“ mit Rechtskraft vom 15.02.1878
- „Für den Grundbesitz des Herrn Privatier Bachschmid Dahier“ auf dem Terrain zwischen der Frühlingsstraße und dem Feilberg mit Rechtskraft vom 21.03.1888
- „Für die Lenzfrieder Straße“ mit Rechtskraft vom 22.03.1894
- „Für an der Fischersteig und einem Theil der Klostersteig“ mit Rechtskraft vom 13.10.1894
- „Für die sogenannte Brandstatt Dahier“ mit Rechtskraft vom 15.04.1897
- „Striegelstraße – südliche Verlängerung“ mit Rechtskraft vom 21.03.1900
- „Für die nordöstliche Seite der Fischerstraße“ mit Rechtskraft vom 29.03.1901
- Aufhebungssatzung des Baulinienprojektes „Für das Gebiet zwischen Füssener Straße und Ulmer Bahnlinie“ vom 28.12.1900
- „Für das Gebiet zwischen Bahnhof, Kotternerstraße-Aich“ mit Rechtskraft vom 13.06.1905
- „Für das Bleicherösch-Gebiet“ mit Rechtskraft vom 13.12.1912
- „Für das Gebiet zwischen Augartenweg, Ostbahnhofstraße, Lindenbergstraße und Brotkorbweg“ mit Rechtskraft vom 13.12.1927
- „Am Alten Holzplatz“ mit Rechtskraft vom 10.12.1957
- „Reichelsberg – Teil I“ mit Rechtskraft vom 28.07.1960
- „Margarethen-, Reichlin-, Haggenmüller- und Bodmanstraße“ mit Rechtskraft vom 07.05.1958
- „Lenzfried“ entlang der Distriktstraße Lenzfried-Kempten mit Rechtskraft vom 15.04.1899
Die Planungsunterlagen sind unter www.kempten.de/bauleitplanung verfügbar.
Die Planung ist zudem im barrierefrei zugänglichen Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Kronenstraße 8 während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr) einsehbar.
Anregungen zum Verfahren können unter stadtplanung@kempten.de oder schriftlich an die Stadt Kempten (Allgäu), Stadtplanungsamt, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu) eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.