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Hinweis

  • Ausländerwesen → +49 831 2525-3371 (Herr Rupp)
    oder +49 831 2525-3372 (Frau Riegg)

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel, welcher Nicht-EU-Staatsangehörigen für verschiedene Aufenthaltszwecke (z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) erteilt und verlängert werden kann. Diese müssen Ausländer nach der Einreise bei der Ausländerbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) beantragen.

Den Antrag erhalten Sie im Ausländeramt, welches auch Auskunft über die erforderlichen Unterlagen gibt.

 

Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet.
 

Sie wird erteilt für Personen, die

 

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (seit 1. März 2020 in Kraft)  erleichtert die Einreise und den Aufenthalt von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland.

Ausländische Fachkräfte mit beruflicher, nichtakademischer Ausbildung sollen leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern können.
Hier haben wir die Voraussetzungen zusammengefasst ⇒ Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

 

 

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Allgemein setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass

  • der Lebensunterhalt gesichert ist,
  • die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt,
  • soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
  • die Passpflicht nach § 3 AufenthG erfüllt wird

sowie, dass der Ausländer

  • mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
  • die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

 

Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden.

Dabei wird grundsätzlich auch berücksichtigt, ob jemand ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat.

 

 

Benötigte Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der Regel u.a. die oben genannten Unterlagen.

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über den Aufenthaltszweck, z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag
  • ggf. weitere Unterlagen

>> Die Aufenthaltserlaubnis eröffnet die Möglichkeit eines späteren unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt), soweit dies für bestimmte Gruppen von Ausländern nicht von vornherein ausgeschlossen ist.

 

Gebühren

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100,- Euro
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 110,- Euro
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 65,-  Euro
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 80,- Euro

Unter bestimmten Voraussetzungen sind hinsichtlich der Kosten Befreiungen oder Ermäßigungen vorgesehen.

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Öffnungszeiten:

Montag:         08.00 - 12.00 Uhr 
                     14.30 - 17.30 Uhr
Dienstag:       08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:       08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:          08.00 - 12.00 Uhr

► Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
auslaenderamt@kempten.de

Fax:
+49 831 2525 - 3375

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Herr Rupp +49 831 2525-3371 oder Frau Riegg +49 831 2525-3372
auslaenderamt@kempten.de
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)