Asylverfahren
Die Ausländerbehörde hat die Aufgabe, Asylsuchende während ihres Asylverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ausländerrechtlich zu betreuen.
Asylverfahren
Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.
Im Rahmen eines Asylverfahrens wird geklärt, ob ein Asylbewerber Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebeverbot zu gewähren ist oder der Asylantrag abzulehnen ist.
Das Verfahren teilt sich in mehrere Schritte.
Der Ablauf kann auch unter folgendem Link nachgelesen werden: >> bitte hier klicken <<
1.) Asylgesuch
Zunächst meldet sich der Ausländer als Asyl suchend. Dies geschieht entweder direkt bei Übertritt an der deutschen Grenze oder erst im Inland.
2.) Verteilung
Die betroffene Person wird anschließend der für die Erstaufnahme zuständigen Behörde zugewiesen. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach dem »Königsteiner Schlüssel«.
3.) Antragstellung
Der Asylantrag wird in einer Außenstelle des BAMF gestellt, die der EAE zugeordnet ist.
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen.
Nachdem der Asylsuchende seinen Asylantrag beim BAMF gestellt hat, stellt die jeweils zuständige Ausländerbehörde den Asylsuchenden eine so genannte „Aufenthaltsgestattung“ als Ausweisdokument aus.
Diese Aufenthaltsgestattung berechtigt sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens, also bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben.
4.) Persönliche Anhörung
In der Anhörung schildert ein Asylbewerber seine Verfolgung. Die Anhörung ist Grundlage für die Entscheidung, ob Asyl gewährt werden kann. Ausschlaggebend ist dabei immer das Einzelschicksal.
Auf Basis der persönlichen Anhörung und der eingehenden Überprüfung von Dokumenten und Beweismitteln entscheidet das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration über den Asylantrag.
5.) Entscheidung
Die Entscheidung über den Asylantrag wird dem Bewerber schriftlich per Bescheid durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeteilt.
Die Mitteilung enthält eine Begründung sowie eine Rechtsmittelbelehrung.
6.) Rechtsmittelweg
Gegen eine ablehnende Entscheidung des BAMF steht dem Asylbewerber der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. Das zuständige Verwaltungsgericht, die Klagefrist und die eventuelle Notwendigkeit der Stellung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz können der dem Bescheid beigefügten Rechtsmittelbelehrung entnommen werden.
Bleibt die Klage erfolglos, wird dem Asylsuchenden auf Antrag eine Duldung durch die Ausländerbehörde ausgestellt.
Die Aussetzung der Abschiebung, die sogenannte Duldung, ist kein Aufenthaltstitel. Die Duldung erhalten Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und denen keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird. Diese wird erst dann erteilt, wenn mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Schutzarten im Asylverfahren
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet im Asylverfahren über vier Schutzarten:
Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine der u.g. Schutzarten zuerkannt, so kann der Asylsuchende bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dies sind die Schritte zur Aufenthaltserlaubnis:
1.)
a) Asylberechtigte und Flüchtlinge müssen den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und den Antrag auf
Passersatz (Reiseausweis) vollständig ausfüllen und im Ausländeramt Stadt Kempten abgeben.
(Zuständiger Sachbearbeiter Zimmer 12,14-15)
b) Wurde lediglich der subsidiäre Schutz bzw. ein Abschiebungsverbot zuerkannt, reicht der Antrag auf
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltsgestattung wird mit Antragsstellung ungültig.
Nach 1-2 Werktagen kann dem Anerkannten eine Fiktionsbescheinigung im Zimmer 17 ausgehändigt
werden.
2.) Mit Abgabe des Antrags kann ein Termin mit der Ausländerbehörde zur Sicherheitsbefragung vereinbart
werden.
Ist dafür ein Dolmetscher nötig, muss der Betroffene diesen selbst organisieren.
Die Kosten dafür muss er selbst tragen.
3.) Zudem werden zwei biometrische Passfotos benötigt.
Ansprechpartner
Frau Rotermehl Sachbearbeiterin Ausländerwesen, Asylangelegenheiten Buchstabenbereich (Nachname): A - D Zimmer 014 Tel.: +49 831 2525 - 3361 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de |
Herr Riemer Sachbearbeiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten Buchstabenbereich (Nachname): E - L Zimmer 014A Tel.: +49 831 2525 - 3363 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de |
Herr Ohmayer |