Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Recht, Finanzen und Sicherheit - Wolfgang Klaus Amt für BürgerService Ausländer- und Asylrecht Asylrecht - Arbeit und Ausbildung

Arbeit und Ausbildung

Grundsätzlich gilt:

Ob und in welchem Umfang Asylbewerber arbeiten dürfen, hängt maßgeblich vom  aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Insbesondere muss der Einzelfall betrachtet werden.

Dies sind die Schritte zu einer Arbeitserlaubnis:

  • Besorgen Sie sich bei der Ausländerbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) das Formular “Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“
  • Der/die Arbeitgeber/in muss die “Stellenbeschreibung” ausfüllen und unterschreiben
  • Geben Sie den Antrag in der Ausländerbehörde ab
  • Dieser Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung wird im Regelfall durch die Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet

    Dort werden die angegebenen Arbeitsbedingungen überprüft

 

Die Zustimmung bzw. Ablehnung durch die Bundesagentur kann einige Wochen dauern.

  • Wenn die Ausländerbehörde die Antwort der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat kann sie die Arbeitserlaubnis erteilen.
    Die Ausländerbehörde ist jedoch nicht an die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gebunden. 

    Die Ausländerbehörde kann trotz Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitserlaubnis aufgrund ausländerrechtlichen Gründen, ablehnen.

  • Hat die Bundesagentur für Arbeit nicht zugestimmt, muss die Ausländerbehörde die Erteilung der Arbeitserlaubnis ablehnen.
Mehr Weniger lesen

Ansprechpartner

 

 

 Frau Rotermehl
 Sachbearbeiterin Ausländerwesen, Asylangelegenheiten
 Buchstabenbereich (Nachname): A - D
 Zimmer 014
 Tel.: +49 831 2525 - 3361
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de
 
 Herr Riemer
 Sachbearbeiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten
 Buchstabenbereich (Nachname): E - L
 Zimmer 014A
 Tel.: +49 831 2525 - 3363
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de

 Herr Ohmayer
 Sachbearbeiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten, unbegleitete Minderjährige
 Buchstabenbereich (Nachname): M - Z
 Zimmer 015
 Tel.: +49 831 2525 - 3362 
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de

Mehr Weniger lesen

Sie haben Fragen?
Nutzen Sie bitte unser


Kontaktformular


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch zusätzlich:
12.00 - 13.00 Uhr

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.


Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)


Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


der Stadt Kempten (Allgäu)