Arbeit und Ausbildung
Grundsätzlich gilt:
Ob und in welchem Umfang Asylbewerber arbeiten dürfen, hängt maßgeblich vom aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Insbesondere muss der Einzelfall betrachtet werden.
Dies sind die Schritte zu einer Arbeitserlaubnis:
- Besorgen Sie sich bei der Ausländerbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) das Formular “Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“
- Der/die Arbeitgeber/in muss die “Stellenbeschreibung” ausfüllen und unterschreiben
- Geben Sie den Antrag in der Ausländerbehörde ab
- Dieser Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung wird im Regelfall durch die Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet
Dort werden die angegebenen Arbeitsbedingungen überprüft
Die Zustimmung bzw. Ablehnung durch die Bundesagentur kann einige Wochen dauern.
- Wenn die Ausländerbehörde die Antwort der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat kann sie die Arbeitserlaubnis erteilen.
Die Ausländerbehörde ist jedoch nicht an die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gebunden.Die Ausländerbehörde kann trotz Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitserlaubnis aufgrund ausländerrechtlichen Gründen, ablehnen.
- Hat die Bundesagentur für Arbeit nicht zugestimmt, muss die Ausländerbehörde die Erteilung der Arbeitserlaubnis ablehnen.
Ansprechpartner
Frau Rotermehl Sachbearbeiterin Ausländerwesen, Asylangelegenheiten Buchstabenbereich (Nachname): A - D Zimmer 014 Tel.: +49 831 2525 - 3361 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de |
Herr Riemer Sachbearbeiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten Buchstabenbereich (Nachname): E - L Zimmer 014A Tel.: +49 831 2525 - 3363 Fax: +49 831 2525 - 3375 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de |
Herr Ohmayer |