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Arbeit und Ausbildung

Grundsätzlich gilt:

Ob und in welchem Umfang Asylbewerber arbeiten dürfen, hängt maßgeblich vom  aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Insbesondere muss der Einzelfall betrachtet werden.

Dies sind die Schritte zu einer Arbeitserlaubnis:

  • Besorgen Sie sich bei der Ausländerbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) das Formular “Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung“
  • Der/die Arbeitgeber/in muss die “Stellenbeschreibung” ausfüllen und unterschreiben
  • Geben Sie den Antrag in der Ausländerbehörde ab
  • Dieser Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung wird im Regelfall durch die Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet

    Dort werden die angegebenen Arbeitsbedingungen überprüft

 

Die Zustimmung bzw. Ablehnung durch die Bundesagentur kann einige Wochen dauern.

  • Wenn die Ausländerbehörde die Antwort der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat kann sie die Arbeitserlaubnis erteilen.
    Die Ausländerbehörde ist jedoch nicht an die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gebunden. 

    Die Ausländerbehörde kann trotz Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitserlaubnis aufgrund ausländerrechtlichen Gründen, ablehnen.

  • Hat die Bundesagentur für Arbeit nicht zugestimmt, muss die Ausländerbehörde die Erteilung der Arbeitserlaubnis ablehnen.
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Ansprechpartner

 

 

 Frau Rotermehl
 Sachbearbeiterin Ausländerwesen, Asylangelegenheiten
 Buchstabenbereich (Nachname): A - D
 Zimmer 014
 Tel.: +49 831 2525 - 3361
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de
 
 Herr Riemer
 Sachbearbeiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten
 Buchstabenbereich (Nachname): E - L
 Zimmer 014A
 Tel.: +49 831 2525 - 3363
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de

 Herr Ohmayer
 Sachbearbeiter Ausländerwesen, Asylangelegenheiten, unbegleitete Minderjährige
 Buchstabenbereich (Nachname): M - Z
 Zimmer 015
 Tel.: +49 831 2525 - 3362 
 Fax: +49 831 2525 - 3375
 E-Mail: auslaenderamt@kempten.de

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Öffnungszeiten:

Montag:         08.00 - 12.00 Uhr 
                     14.30 - 17.30 Uhr
Dienstag:       08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:       08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:   08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:          08.00 - 12.00 Uhr

► Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.


Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

E-Mail:
auslaenderamt@kempten.de

Fax:
+49 831 2525 - 3375
 

Telefon (0831) 115:
alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Ausländeramt der Stadt Kempten (Allgäu)