Anträge Merkblätter und Fristen

„Ausgaben für Kulturförderung sind keine Subventionen, sondern Investitionen.“

Dr. Christina Weiss, ehemalige Kulturstaatsministerin

Die Stadt Kempten (Allgäu) fördert Projekte, Vereine und Einrichtungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer Aktivitäten und der kulturellen Infrastruktur der Stadt beitragen.

Unterschieden wird dabei in drei Bereiche: Strukturförderung, Impulsförderung und Basisförderung Breitenkultur.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital.


 

1. STRUKTURFÖRDERUNG

 

Die Strukturförderung erhalten professionelle Einrichtungen, Vereine und Organisationen zur Erfüllung regelmäßiger kultureller Aufgaben, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind. Etablierte Festivals und regelmäßig stattfindende Projekte über mehrere Tage etc. können ebenso diese regelmäßige Förderung beantragen. 

Anträge auf Strukturförderung können alle drei Jahre, für die drei Folgejahre gestellt werden. Die nächste Antragsstellung ist bis zum 15. Juli 2024 möglich.

 

Hier finden Sie das -> Antragsformular Strukturförderung als beschreibbares PDF. 

Nutzen Sie bitte außerdem die -> Vorlage Personalplan sowie die -> Vorlage Wirtschaftsplan.

 

 

 

 

2. IMPULSFÖRDERUNG

 

Anträge für veranstaltungsbezogene Mietkosten oder für Kleinprojekte (unter 2.500,00 Euro) können unter dem folgenden Link laufend gestellt werden: -> https://formulare.kempten.de/frontend-server/form/alias/1/Impulsfoerderung-kleine-Projekte_2/

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 4 Wochen dauern kann.

 

Zuschüsse für Projekte über 2.500,00 Euro und die Konzeptarbeit können jeweils zum 1.10. und zum 01.03. eines Jahres beantragt werden. 

 

Den Antrag zur Projektförderung finden Sie in diesem Link: 17 I - große Projekte (kempten.de)

 

Den Antrag zur Konzeptförderung finden Sie in diesem Link: 17 I - Konzeptförderung (kempten.de)

 

Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen umfassen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. 

 

 

3. BASISFÖRDERUNG BREITENKULTUR 

 

Anträge zur Basisförderung können von ehrenamtlichen Vereinen der Breitenkultur alle zwei Jahre, zum 15. Mai eines Jahres für die zwei Folgejahre gestellt werden. Die erste Antragsstellung für Vereine wird zum 15. Mai 2024 möglich sein.

Ca. 3 Monate vor Antragsfrist werden die Anträge online geschaltet.

Der Antrag auf Basisförderung befindet sich in Bearbeitung.

 

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Adresse:

Kulturamt der Stadt Kempten (Allgäu)
Memminger Str. 5
87439 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr


Termine nur nach Vereinbarung:



Weitere Informationen erhalten Sie von:

Modzel-Hoffmann
Tel. 0831 2525-1706