Allgemeinverfügung nicht angemeldete öffentliche Versammlungen

17.01.2022

Die Stadt Kempten (Allgäu) hat eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung für nicht angemeldete öffentliche Versammlungen erlassen.

Auszug aus der Allgemeinverfügung:

  • 1. Die Versammlungen sind ausschließlich ortsfest auf dem Hildegardplatz zulässig
  • 2. Zwischen den Versammlungsteilnehmern ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • 3. Die Versammlungsteilnehmer sind ab Betreten der Versammlungsfläche sowie während der Versammlung durchgängig zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2-Maske) verpflichtet. Die Maske darf lediglich zu Identifikationszwecken sowie bei zwingenden Gründen (z. B. für Redebeiträge im Rahmen der Ausübung des Versammlungsrechts) abgenommen werden.
  • 4. Abweichend von Nr. 1 können auf Antrag Ausnahmen erteilt werden, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Der Antrag ist spätestens 48 Stunden vor Beginn der Versammlung beim Ordnungsamt der Stadt Kempten (Allgäu) zu stellen.

 

>> Allgemeinverfügung (15.01.2022)

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