Allgemeine Fragen zum Winterdienst
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Welche Straßen und Wege räumt und streut der kommunale Winterdienst?
- Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefährdungspotential.
- Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr (Buslinien).
- Gemeinsame Geh- und Radwege.
- Sogenannte Gefahrenstellen wie Kreuzungsbereiche, Gehwegübergänge, Bushaltestellen und Treppenanlagen.
- Nebenstraßen werden in Kempten nachrangig und immer abhängig von der vorhandenen Personal- und Fahrzeugkapazität geräumt.
- Fußgängergeschäftsstraßen im Innenstadtbereich und Wege mit besonderer Bedeutung gem. Straßenreinigungssatzung der Stadt Kempten.
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Warum zahle ich Straßenreinigungsgebühr, wenn der Winterdienst nicht bei mir fährt?
Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger deckt nicht den Winterdienst ab, sondern das Kehren und Reinigen der Straßen durch unsere Straßenreinigungsmitarbeiter.
Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die Ausnahme sind hier die Fußgängergeschäftsstraßen im Innenstadtbereich und Wege mit besonderer Bedeutung.
Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter finanziert die Stadt Kempten aus Steuereinnahmen.
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Wann sind die Schneepflüge unterwegs?
- Zwischen ca. 3.00 Uhr und ca. 22.00 Uhr sind die Räumfahrzeuge unterwegs.
Während der Nachtzeit besteht grundsätzlich keine Räum- und Streupflicht.
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Wann müssen öffentliche Gehwege geräumt und gestreut sein?
Alle öffentlichen Gehwege müssen bei Schnee- oder Eisglätte an
- Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
- an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
geräumt und gestreut sein.
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Wie sieht die Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer/Anlieger aus?
Seitens der Anlieger ist die Sicherungsfläche bei Schnee oder Glatteis
- an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
von Schnee freizumachen, bei Glätte zu bestreuen und in verkehrssicherem Zustand zu halten.
Gegebenenfalls sind auch Durchgänge durch die am Gehwegrand gelagerten Schneemassen mit zu bestreuen. Damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann sind die Straßeneinlaufschächte nach Möglichkeit freizuhalten.
Auch bei getrennten Geh- und Radwege (Zeichen 241) hat der Anlieger die Räum- und Streupflicht in einer Breite von mindestens 1,0m für den Gehweg.
Wichtig:
Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht!
Wer seinen satzungsrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem setzen Sie sich der Gefahr eventueller privatrechtlicher Haftungsansprüche oder strafrechtlicher Konsequenzen aus, sollte einem Dritten ein Schaden entstehen.
Eine Befreiung von der Verkehrssicherungspflicht ist nicht möglich. Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Winterdienst selbst durchzuführen, müssen Sie einen Dritten mit dieser Aufgabe betrauen.
Helfen Sie bitte den Menschen in Ihrer Nachbarschaft. Ihr persönlicher Einsatz und Ihre Hilfsbereitschaft, das sind die Kennzeichen einer neuen Solidarität unter den Bürgerinnen und Bürgern zueinander, die das Zusammenleben erleichtern.
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Wer sichert die Gehwege bei Schulen und Kindergärten?
Auch hier ist der Anlieger in der Verantwortung:
Also die Schule, der Kindergarten bzw. der entsprechende Träger.
In der Regel streut und räumt der Hausmeister hier die Gehwege.
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Welches Streumaterial darf verwendet werden?
Auf Gehwegen darf nur abstumpfendes Streumaterial verwendet werden, wie z. B.
- Splitt, Sand, Blähschiefer oder andere geeignete abstumpfende Mittel
- Gestattet ist auch ein Splitt-Salz-Gemisch; das Salz darf aber nach Gewichtsanteilen 10 % nicht übersteigen.
- In Ausnahmefällen darf an Steilstücken, Treppenaufgängen und Gehwegabsenkungen Streusalz im geringen Umfang verwendet werden.
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Woher bekomme ich Streumittel?
Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt bekommen sie im Einzelhandel, wie Baumärkten u. ä.
Die Streugutbehälter im Stadtgebiet sind für die Mitarbeiter des Städtischen Betriebshofes aufgestellt.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kempten können Streumaterial in geringen Mengen kostenfrei entnehmen. Ein Anspruch darauf, z. B. bei leeren Streugutbehältern, besteht jedoch nicht.
Zusätzlich bietet die Stadt Kempten (Allgäu) den Bürgerinnen und Bürgern an, an weiteren Stellen Streusplit in haushaltsüblichen Mengen zu entnehmen:
- In den drei Wertstoffhöfen zu den regulären Öffnungszeiten (www.zak-kempten.de/wertstoffhoefe-kempten.html)
- Im Städtischen Betriebshof, Memminger Straße 130, 87439 Kempten (Allgäu) an der Wendeplatte werktags (Montag bis Donnerstag jeweils von 7:00 – 16:00 Uhr und Freitag von 7:00 – 12:00 Uhr)
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Warum war der Schneepflug noch nicht in meiner Straße?
- Schneepflug ist noch auf den verkehrswichtigen Straßen (Hauptverkehrsstraßen, Straßen der Buslinien, …) unterwegs.
- Starke Schneefälle können den Einsatz verzögern bzw. es wird abgewartet bis der Schneefall nachlässt um eine Sicherungswirkung auf den Straßen erzielen zu können.
- Staus können den Schneepflug ebenfalls behindern.
- Evtl. wohnen sie auch in einer Nebenstraße, wo evtl. parkende Fahrzeuge die Räumarbeiten behindern bzw. ein Räumen nicht möglich machen.
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Warum schiebt der Schneepflug meine geräumte Einfahrt bzw. den Gehweg zu?
- Aufgrund großer Schneemengen,
- beengter Straßenverhältnisse und
- der Breite des Schneeräumschildes (es werden 3,50 m Platz von uns benötigt)
kann es passieren, dass der Schneepflug den Schnee wieder auf den Gehweg bzw. die Einfahrt schiebt.
Generell wird beim Räumen der Straße versucht, im Bereich der Einfahrten und Zugänge den Schnee auf der gegenüberliegenden Seite abzulagern. Wenn sich beidseitig aber Einfahrten und Zugänge befinden wird der Pflug gerade gestellt, so dass auf beiden Seiten der Schnee abgelagert wird.
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Wohin mit dem Schnee?
Die abgeschobenen Schnee- und Eismassen sind entweder am Rand des Gehweges – jedoch außerhalb der Fahrbahn – zu lagern, wenn dadurch die Fußgänger nicht wesentlich behindert oder gefährdet werden und ihnen ein frei gemachter Weg von mindestens 1,0 m Breite zur Verfügung bleibt. Ist dies nicht der Fall, so sind die Schneemassen auf das eigene Grundstück zu bringen.
Schnee von Privatflächen darf nicht auf öffentlichem Grund abgelagert werden.
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Tipps für einen sicheren Winter:
- Passen sie ihre Fahrweise an die Witterungsbedingungen an und nehmen sie Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer.
- Geben sie den Fahrzeugen des Winterdienstes Vorfahrt und fahren sie bei Räum- und Streufahrzeugen nicht zu dicht auf. Besonders Radfahrer ohne Beleuchtung oder dunkel gekleidete Menschen sind nicht bzw. nur schwer zu erkennen.
- Nicht alle Fahrbahnen können und müssen gleichzeitig von Schnee befreit und gestreut sein. Trotz aller Räum- und Streumaßnahmen kann es glatt sein.
- Bei parkenden Autos kann der kommunale Winterdienst oft nicht räumen. Parken sie, wenn möglich, nicht auf der Straße bzw. lassen Sie für das Räumfahrzeug mindestens 3,50 m Platz für die erforderliche Durchfahrtsbreite.
- Stellen sie sicher, dass ihr Fahrzeug entsprechend der Witterung ausgestattet ist. Ihren Reifen sollten sie besondere Beachtung schenken. Ihr Fahrverhalten muss immer den tatsächlichen Wetter- und Fahrbahnbedingungen angepasst sein. Das gilt auch für Zweiräder.