Aktuelle Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf diesen Seiten haben Sie die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, sich über Genehmigungsverfahren im Immissionsschutz-, Naturschutz- oder Wasserrecht, für die eine öffentliche Bekanntmachung oder eine Beteiligung einer Vielzahl von Betroffenen erforderlich ist, zu informieren.
Im Auslegungszeitraum können Sie die Planunterlagen im Amt für Umwelt- und Naturschutz, Rathausplatz 22, Zimmer 411 während der Dienstzeiten oder unter den unten stehenden Links einsehen.
Eventuelle Anregungen oder Einwände richten Sie bitte an:
Stadt Kempten (Allgäu), Amt für Umwelt- und Naturschutz, Rathausplatz 22, 87435 Kempten (Allgäu)
aktuelle Verfahren:
- Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser aus öffentlichen Regenwasserkanälen in den Holzbach
Antrag einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 15 Wasserhaushaltsgesetz durch das Kemptener Kommunalunternehmen A.d.ö.R. vom 16.09.2024.
Die Stadt Kempten (Allgäu) hat dem Kemptener Kommunalunternehmen A.d.ö.R. mit Bescheid vom 13.01.2025 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für die Einleitung von Niederschlagswasser aus öffentlichen Regenwasserkanälen in den Holzbach erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Antragsunterlagen im Zeitraum vom 21.01.2025 bis 03.02.2025 für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber der betroffenen Öffentlichkeit als zugestellt.
- Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser aus öffentlichen Regenwasserkanälen in den Bleicher Bach
Antrag einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 15 Wasserhaushaltsgesetz durch das Kemptener Kommunalunternehmen A.d.ö.R. vom 16.09.2024.
Die Stadt Kempten (Allgäu) hat dem Kemptener Kommunalunternehmen A.d.ö.R. mit Bescheid vom 13.01.2025 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für die Einleitung von Niederschlagswasser aus öffentlichen Regenwasserkanälen in den Bleicher Bach erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Antragsunterlagen im Zeitraum vom 21.01.2025 bis 03.02.2025 für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber der betroffenen Öffentlichkeit als zugestellt.