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Pflichtumtausch alter Führerscheine

Grundsätzlich fallen alle Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, unter die Pflicht zum Umtausch.

Wird ein Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht, verliert dieser seine Gültigkeit. Personen mit einem Geburtsjahr vor 1953 sind von den allgemeinen Umtauschfristen ausgenommen und müssen ihren Führerschein erst zum 19.01.2033 umtauschen.

Sofern Sie einen Führerschein im Kartenformat besitzen, staffelt sich die Frist zum Umtausch nach dem Jahr der Führerscheinausstellung (Vorderseite Führerschein Punkt 4a).

Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, staffelt sich die Frist zum Umtausch nach Ihrem Geburtsjahrgang.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers            Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Ihr neuer Führerschein ist ab dem Zeitpunkt der Bearbeitung 15 Jahre gültig und wird nach Ihrer Antragstellung bei der Führerscheinstelle von der Bundesdruckerei direkt, per Einwurfeinschreiben, zu Ihnen nach Hause gesendet.

 

Diese Unterlagen werden benötigt:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Führerschein (Kartenformat aus Plastik oder Papierführerschein grau / rosa)
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)

Wenn Ihr Papierführerschein nicht von der Stadt Kempten (Allgäu) ausgestellt wurde, fordern Sie bitte bei der ursprünglich ausstellenden Behörde eine „Karteikartenabschrift“ an. Je nach Behörde können Sie dies in der Regel online erledigen oder unseren Vordruck zur Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden. Die Karteikartenabschrift soll direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) gesendet werden.

 

Für den Umtausch eines alten Kartenführerscheins wird keine Karteikartenabschrift benötigt.

 

Kosten ca. 32 €

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