Pflichtumtausch alter Führerscheine
Grundsätzlich fallen alle Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, unter die Pflicht zum Umtausch.
Wird ein Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht, verliert dieser seine Gültigkeit. Personen mit einem Geburtsjahr vor 1953 sind von den allgemeinen Umtauschfristen ausgenommen und müssen ihren Führerschein erst zum 19.01.2033 umtauschen.
Sofern Sie einen Führerschein im Kartenformat besitzen, staffelt sich die Frist zum Umtausch nach dem Jahr der Führerscheinausstellung (Vorderseite Führerschein Punkt 4a).
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 - 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 - 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 - 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Sofern Sie noch einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, staffelt sich die Frist zum Umtausch nach Ihrem Geburtsjahrgang.
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Ihr neuer Führerschein ist ab dem Zeitpunkt der Bearbeitung 15 Jahre gültig und wird nach Ihrer Antragstellung bei der Führerscheinstelle von der Bundesdruckerei direkt, per Einwurfeinschreiben, zu Ihnen nach Hause gesendet.
Diese Unterlagen werden benötigt:
- Gültiges Ausweisdokument
- Führerschein (Kartenformat aus Plastik oder Papierführerschein grau / rosa)
- 1x biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
Wenn Ihr Papierführerschein nicht von der Stadt Kempten (Allgäu) ausgestellt wurde, fordern Sie bitte bei der ursprünglich ausstellenden Behörde eine „Karteikartenabschrift“ an. Je nach Behörde können Sie dies in der Regel online erledigen oder unseren Vordruck zur Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden. Die Karteikartenabschrift soll direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) gesendet werden.
Für den Umtausch eines alten Kartenführerscheins wird keine Karteikartenabschrift benötigt.
Kosten ca. 32 €