Pflichtumtausch alter Führerscheine – wann wird mein Führerschein ungültig?
Für die ersten Papierführerscheine endete die Umtauschfrist bereits am 19.01.2022.
Grundsätzlich fallen unter die Pflicht zum Umtausch der Führerscheine nur die Führerscheine, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Außerdem sind Personen mit dem Geburtsjahr vor 1953 vom vorgezogenen Umtausch ausgenommen.
In diesem Rahmen sind die Führerscheine, welche bis zum 01.04.1986 (grauer Führerschein) bzw. solche, die bis zum 31.12.1998 (rosa Führerschein) ausgestellt worden sind entsprechend der nachfolgenden Tabelle umzutauschen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind, sind ebenfalls umzutauschen. Hier staffelt sich die Umtauschpflicht nicht nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers, sondern nach dem Jahr der Führerscheinausstellung.
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Ihr neuer Führerschein ist ab dem Zeitpunkt der Bearbeitung 15 Jahre gültig, kostet: ca. 31 EUR und wird nach Ihrer Antragsstellung bei der Führerscheinstelle von der Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause gesendet.
Diese Unterlagen werden benötigt:
- Gültiges Ausweisdokument
- Papierführerschein (grau oder rosa)
- 1x biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
- Wenn Ihr Papierführerschein nicht von der Stadt Kempten (Allgäu) ausgestellt wurde, fordern Sie bitte bei der ausstellenden Behörde eine „Karteikartenabschrift“ an. Dies können Sie in der Regel telefonisch erledigen oder unseren Vordruck zur Anforderung einer Karteikartenabschrift verwenden.
Einen Termin vor Ort bei Ihrer Führerscheinstelle (mit Hauptwohnsitz bei der Stadt Kempten) können Sie online oder telefonisch unter 0831 2525-3400 vereinbaren.
Für eine Antragsstellung auf dem Postweg:
Das Antragsformular bitte ausdrucken und ausfüllen.
Gerne senden wir Ihnen das Antragsformular auch zu. Sie können uns per Email oder telefonisch kontaktieren. Den Antrag mit den zuvor genannten Unterlagen senden Sie uns bitte vollständig per Post zu oder nutzen die Briefkästen der Führerscheinstelle, Bahnhofstraße 80 bzw. der Stadtverwaltung am Rathausplatz 22.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihren bisherigen Führerschein zusammen mit der Kostenrechnung per Post zurück. Es empfiehlt sich in der Zeit der Bearbeitung eine Kopie des Führerscheines mitzuführen.