Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamts Kempten setzt die finanzielle und rechtliche Ausgestaltung einer Erziehungshilfe um. Bei teilstationären und stationären Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft.
Wird ein Bedarf durch den Bezirkssozialdienst festgestellt können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:
Sozialpädagogischer Familienhilfe
Erziehungsbeistandschaft
Erziehung in einer Tagesgruppe
Vollzeitpflege
Heimerziehung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe
Betreuung und Versorgung in Notsituationen
Wohnformen für Mütter/Väter & Kinder
Nach Bedarfsfeststellung durch den Bezirkssozialdienst können wir gerne vorab die ungefähr zu fordernde Kostenbeteilung prüfen.