Pflegekinderwesen
Im Pflegekinderwesen werden Personen, die ein Kind in Pflege nehmen wollen, auf ihre Eignung überprüft. Sie haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung schon vor der Aufnahme des Kindes und während der Dauer der Pflege. Zudem können Kinder in Vollzeit- oder Bereitschaftspflegestellen vermittelt werden.