Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe des Jugendamts Kempten wirkt im Strafverfahren bei 14-21-jährigen mit. Sie berät vor der Verhandlung, informiert das Gericht über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen.
Sie nimmt Stellung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, zur Anwendung von Jugend- bzw. Erwachsenenstrafrecht und erarbeitet Maßnahmenvorschläge. Sie vermittelt und überwacht die Erfüllung von Auflagen wie die Verrichtung von gemeinnütziger Arbeit, die Wahrnehmung von Drogenberatungsgesprächen oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
Die Jugendgerichtshilfe übernimmt eigenständige Betreuungsweisungen oder leitet in Abstimmung mit dem jungen Menschen ggf. auch Jugendhilfemaßnahmen ein.
Damit junge Menschen ihre gerichtlichen Auflagen erfüllen können, suchen wir engagierte Einrichtungen, die unseren Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihre Sozialstunden abzuleisten. Nähere Infos finden Sie im Dokument hier.
Sprechzeiten Jugendgerichtshilfe:
Mo-Fr 08.00-10.00 Uhr
oder nach Vereinbarung