Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)
Wer bekommt Leistungen zur Bildung und Teilhabe?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter
- Wohngeld durch die Wohngeldstelle
- Kinderzuschlag der Familienkasse
- Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
Welche Leistungen gibt es?
- Mittagessen (Kindergarten, Schule, Hort)
- Klassenfahrten und Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (z. B.: Sportverein, Tanzschule)
- Schulbedarf (bei Bezug von Jobcenter-Leistungen wird der Schulbedarf direkt vom Jobcenter ausbezahlt)
- Schülerbeförderung ab der 11. Klasse
- Lernförderung
Die Lernförderung muss:
- geeignet sein
- zusätzlich zum Förderangebot der Schule notwendig sein
- zur Erreichung der wesentlichen Lernziele dienen und
- kann nicht erbracht werden zur Verbesserung des Notendurchschnittes zum Übertritt in eine weiterführende Schule (Realschule, Gymnasium)
Aktuell muss für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Leistungsbezug durch das Jobcenter (SGB II) kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Um Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist es jedoch notwendig, einen Erhebungsbogen auszufüllen.
Leistungsbezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag und SGB XII müssen für jede Leistung einen Antrag stellen.
Der Antrag kann per Mail, online oder telefonisch gestellt werden und bedarf keiner bestimmten Form.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen/Antrag zusammen mit dem aktuellen Sozialleistungsbescheid (Jobcenter-, Wohngeld-, Kinderzuschlags-, Sozialhilfe-, oder Grundsicherungsbescheid) ein.
Informationen zur Nutzung des Online-Antrags:
Online-Erhebungsbogen für Leistungen der Bildung und Teilhabe
Bitte fügen Sie dem Online-Erhebungsbogen bei der Beantragung einer Lernförderung nur die Anlage 2 der Lernförderung bei.
Sie können die Anlage am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Durch zwischenspeichern des Online-Antrages haben Sie die Möglichkeit, diese anschließend unterschrieben im Online-Antrag einzufügen.
Alternativ können Sie die Anlage auch unterschrieben an die angegebene Adresse senden bzw. direkt beim Amt für soziale Leistungen und Hilfen – Bildung und Teilhabe – abgeben.
Der Erhebungsbogen/Antrag mit Anlagen steht Ihnen im Folgenden auch weiterhin als PDF-Datei zum Ausdrucken zur Verfügung:
Unterlagen für die Einreichung in Papierform:
Erhebungsbogen / Antrag auf Bildung und Teilhabe
Antrag auf Lernförderung (Anlage 1 und 2)