Kinder beim Sport
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Bildung und Teilhabe in Kempten: Finanzielle Unterstützung für Ihr Kind

Das Bildungspaket bietet finanzielle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist es, Ihnen die Teilnahme z.B. bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen zu ermöglichen.

 

Wichtiger Hinweis für Familien mit Bürgergeld-Bezug nach SGB II:

 

Ab 01.01.2026 beantragen Sie alle BuT-Leistungen direkt beim Jobcenter. Sie erhalten dann alle Leistungen aus einer Hand – ohne zusätzlichen Antrag beim Amt für soziale Leistungen und Hilfen. Das gilt auch, wenn der Leistungszeitraum vor dem 01.01.2026 beginnt. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

 

Bereits bewilligte Leistungen und Kostenübernahmeerklärungen bleiben gültig. Anträge, die bis zum 31.12.2025 bei uns eingehen, werden weiterhin von uns bearbeitet. Bitte stellen Sie nach dem Jahreswechsel keine Doppelanträge für dieselben Leistungen, um Verzögerungen zu vermeiden.

 

Für Fragen zum Leistungsbezug ab 2026 wenden Sie sich bitte an das Jobcenter. Bei Übergangsfragen sind wir weiterhin für Sie da.

 

Für alle anderen Sozialleistungsempfänger (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) ändert sich nichts.

 

 

 

Welche Leistungen gibt es?

1. Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung: Es werden die monatlichen Kosten berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungsanbieter. 
 

2. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten für Schul- oder Kindergarten-Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten. Die Leistung wird direkt an die Schule/Kindertageseinrichtung gezahlt. Zu den Kosten gehört nicht das Taschengeld.
 

3. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): Finanzielle Unterstützung für eine Freizeitaktivität, die die Integration in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen fördert und Ihrem Kind hilft, Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen. Sie kann eingesetzt werden z.B. für Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern oder die Teilnahme an Freizeiten. Die Leistung wird bei nachgewiesenem Bedarf pauschal erbracht und beträgt grundsätzlich 15 EUR monatlich (max. 180 EUR im Jahr).
 

4. Persönlicher Schulbedarf: Ein Pauschalbetrag pro Schuljahr, der in zwei Teilbeträgen – jeweils im August (130 EUR) und im Februar (65 EUR) – ausgezahlt wird. (Stand 04/2025)
 

5. Schülerbeförderung ab der 11. Klasse: Übernahme der tatsächlichen Fahrtkosten von der Wohnung zur Schule, soweit sie notwendig sind und nicht von Dritten im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit übernommen werden.
 

6. Ergänzende und angemessene Lernförderung (Nachhilfe): Finanzielle Unterstützung für Nachhilfe, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine Abrechnung erfolgt direkt mit dem Leistungsanbieter.


 

Wer kann die Leistungen beantragen?
 

Anspruch haben Familien, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II (zuständig ist hier seit 01.01.2026 das Jobcenter)
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem AsylblG (zuständig ist hier das Amt für Integration)

Als Schülerinnen und Schüler gelten Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
 

 

Wie stelle ich einen Antrag? (Für Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe nach SGB XII)
 

Die Stadt Kempten (Allgäu) bietet die Möglichkeit, Anträge für Bildungs- und Teilhabeleistungen online zu stellen. Nutzen Sie das digitale Formular, um Ihren Antrag bequem von zu Hause aus einzureichen.

Bitte halten Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid Ihrer Sozialleistung bereit, um den Antrag vollständig ausfüllen zu können. Ohne die Vorlage eines Bewilligungsbescheids kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
 

 

Was muss ich bei einem Antrag auf Lernförderung beachten?
 

  • Finanziell unterstützt wird die Nachhilfe nur während des Bezugs von Sozialleistungen. Eine Kostenübernahmeerklärung erfolgt daher immer vorläufig und nur innerhalb des gültigen Bewilligungszeitraums.
  • Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Kosten für Nachhilfe, die vor einer Antragstellung in Anspruch genommen wurde, können rückwirkend nicht übernommen werden.
  • Um prüfen zu können, in welchem Umfang die Nachhilfe angemessen und erforderlich ist, bedarf es einer aktuellen Einschätzung der Lehrkraft Ihres Kindes. Dazu lassen Sie bitte vor einer Antragstellung die Anlage zur Bewilligung von Lernförderung von der Lehrkraft ausfüllen, die Sie im Downloadbereich herunterladen können. Ohne eine Bestätigung der Lehrkraft, ob und in welchem Umfang Lernförderbedarf besteht, können wir über den Antrag nicht entscheiden.
  • Wir empfehlen Ihnen, erst einen Vertrag mit einem Nachhilfeanbieter/Lernförderinstitut abzuschließen, wenn Sie wissen, in welchem Umfang und in welcher Höhe die Kosten für die Lernförderung übernommen werden.

 

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung haben, oder detaillierte Informationen und eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an das Amt für soziale Leistungen und Hilfen – telefonisch über die Behördennummer (0831) - 115, per E-Mail an bildungspaket@kempten.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Neben den Leistungen der Bildung und Teilhabe gibt es in Kempten (Allgäu) viele weitere Leistungen für Familien. Diese finden Sie unter anderem im Netzwerk für Familienleistungen.

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Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Adresse:

Amt für soziale Leistungen und Hilfen
Gerberstraße 2
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

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Weitere Informationen erhalten Sie von:

V. Dengg
Buchstabenbereich A - Al Ho
Tel. 0831 2525 - 5021

C. Berktold
Buchstabenbereich Al Hp - Ara
Tel. 0831 2525 - 5029

L. Pape
Buchstabenbereich Arb - Ib
Tel. 0831 2525 - 5012

E. Guegan
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Tel. 0831 2525 - 5013

S. Kandler
Buchstabenbereich Mou - Z
Tel. 0831 2525 - 5014