Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Jugend, Schule und Soziales - Thomas Baier-Regnery Amt für soziale Leistungen und Hilfen 50_Bildung und Teilhabe

Bildungspaket (Bildung und Teilhabe)

Wer bekommt Leistungen zur Bildung und Teilhabe?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter
  • Wohngeld durch die Wohngeldstelle
  • Kinderzuschlag der Familienkasse
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII

Welche Leistungen gibt es?

  • Mittagessen (Kindergarten, Schule, Hort)
  • Klassenfahrten und Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (z. B.: Sportverein, Tanzschule)
  • Schulbedarf (bei Bezug von Jobcenter-Leistungen wird der Schulbedarf direkt vom Jobcenter ausbezahlt)
  • Schülerbeförderung ab der 11. Klasse
  • Lernförderung
     

Die Lernförderung muss:

  • geeignet sein
  • zusätzlich zum Förderangebot der Schule notwendig sein
  • zur Erreichung der wesentlichen Lernziele dienen und
  • kann nicht erbracht werden zur Verbesserung des Notendurchschnittes zum Übertritt in eine weiterführende Schule (Realschule, Gymnasium)

Aktuell muss für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Leistungsbezug durch das Jobcenter (SGB II) kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Um Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist es jedoch notwendig, einen Erhebungsbogen auszufüllen.

Leistungsbezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag und SGB XII müssen für jede Leistung einen Antrag stellen.

Der Antrag kann per Mail, online oder telefonisch gestellt werden und bedarf keiner bestimmten Form.

 

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen/Antrag zusammen mit dem aktuellen Sozialleistungsbescheid (Jobcenter-, Wohngeld-, Kinderzuschlags-, Sozialhilfe-, oder Grundsicherungsbescheid) ein.

 

 

Informationen zur Nutzung des Online-Antrags:

 

Online-Erhebungsbogen für Leistungen der Bildung und Teilhabe
 

Bitte fügen Sie dem Online-Erhebungsbogen bei der Beantragung einer Lernförderung nur die Anlage 2 der Lernförderung bei.

Sie können die Anlage am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Durch zwischenspeichern des Online-Antrages haben Sie die Möglichkeit, diese anschließend unterschrieben im Online-Antrag einzufügen.

Alternativ können Sie die Anlage auch unterschrieben an die angegebene Adresse senden bzw. direkt beim Amt für soziale Leistungen und Hilfen – Bildung und Teilhabe – abgeben.

 

Der Erhebungsbogen/Antrag mit Anlagen steht Ihnen im Folgenden auch weiterhin als PDF-Datei zum Ausdrucken zur Verfügung:

 

Unterlagen für die Einreichung in Papierform:

 

Erhebungsbogen / Antrag auf Bildung und Teilhabe

Antrag auf Lernförderung (Anlage 1 und 2)

Merkblatt Bildungspaket

 

 

 

 

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Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Montag:
14.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch:
12.00 - 13.00 Uhr
Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Hausanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Amt für soziale Leistungen und Hilfen
Gerberstraße 2
87435 Kempten (Allgäu)

Postanschrift:
Stadt Kempten (Allgäu)
Amt für soziale Leistungen und Hilfen
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Frau Cornelia Schöll

Teamleitung

Buchstabenbereich: A - Alm

Tel. 0831 2525 - 5029

E-Mail: Bildungspaket@kempten.de

 

Herr Florian Sleumer

Teamleitung

Buchstabenbereich: A - Alm

Tel. 0831 2525 - 5021

E-Mail: Bildungspaket@kempten.de

 

Frau Jana Tetley-Angele

Buchstabenbereich: Aln - Haj

Tel.: 0831 2525 - 5012

E-Mail: Bildungspaket@kempten.de

 

Frau Melanie Terting

Buchstabenbereich Hak - Pal

Tel. 0831 2525 – 5013

E-Mail: Bildungspaket@kempten.de

 

Frau Susanne Kandler

Buchstabenbereich Pam - Z

Tel. 0831 2525 – 5014

E-Mail: Bildungspaket@kempten.de

 

 

Fax: 0831 2525 - 5015