Gesetzliche Betreuung
Betreuung im rechtlichen Sinne meint die gesetzliche Vertretung eines Erwachsenen, der in Folge von Unfall, Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Basierend auf den §§ 1814 ff BGB wird eine Betreuung vom Betreuungsgericht errichtet, wenn sie vom Betroffenen selbst beantragt oder durch einen Dritten angeregt wird und die nachweislichen Voraussetzungen, d.h. Erkrankung bzw. Einschränkung und Regelungsbedarf vorliegen.
Die Betreuungsstelle der Stadt Kempten (Allgäu) hat schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
Beratung von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit der gesetzlichen Vertretung Erwachsener (Betreuung), z.B. Voraussetzung für eine Betreuung, Auswahl des Betreuers, Alternativen zur Betreuung, beispielsweise durch entsprechende Vollmachten oder Vermittlung anderer Hilfen,
Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern,
Informationen und Beratung zum Betreuungsrecht, zu Betreuungsverfügungen und zu Vorsorgevollmachten,
Unterstützung des Betreuungsgerichts.
Die ausführliche Informationsbroschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu den Themen gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht (inklusive Vordrucke) erhalten Sie kostenlos bei der Betreuungsstelle, direkt über das Bundesministerium für Justiz oder über die Auswahl (siehe rechts). Weitere Informationen rund um das Thema Vorsorge erhalten Sie auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Sie möchten selbst als gesetzliche Betreuerin oder als gesetzlicher Betreuer bestellt werden? Die Betreuungsstelle der Stadt Kempten (Allgäu) berät sie gerne.
Frau Burmann
Tel. 0831 2525- 5031
Frau Filgis
Tel. 0831 2525- 5033
Frau Grath
Tel. 0831 2525- 5034
Frau Johanning
Tel. 0831 2525- 5032
Herr Maurus
Tel. 0831 2525- 5030
Herr Neß
Tel. 0831 2525- 5035
Fax: 0831 2525- 5038