Hilfe zum Lebensunterhalt
Wenn Sie nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, dann können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt ("Sozialhilfe") beantragen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nur gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Vorübergehende, volle Erwerbsminderung ODER
Bezug einer Altersrente vor der gesetzlichen Altersgrenze;
Kein Anspruch auf SGB II-Leistungen (Bürgergeld);
Kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Vom Amt für soziale Leistungen und Hilfen wird geprüft, welchen persönlichen Bedarf Sie monatlich haben (z. B. Regelbedarf, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge usw.).