Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Jugend, Schule und Soziales - Thomas Baier-Regnery Amt für soziale Leistungen und Hilfen 50.1_Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Wenn Sie nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können, dann können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt ("Sozialhilfe") beantragen.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird nur gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Vorübergehende, volle Erwerbsminderung ODER
Bezug einer Altersrente vor der gesetzlichen Altersgrenze;
Kein Anspruch auf SGB II-Leistungen (Bürgergeld);
Kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Vom Amt für soziale Leistungen und Hilfen wird geprüft, welchen persönlichen Bedarf Sie monatlich haben (z. B. Regelbedarf, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge usw.).
 

Hinweis:

Wir bitten Sie, Dokumente als Kopie oder in digitaler Form einzureichen.

Nur deutlich gekennzeichnete Originaldokumente werden zurückgeschickt, alle anderen Dokumente in Papierform werden nach Verwendung sofort vernichtet!

Um die Bearbeitung Ihres Vorgangs zu beschleunigen, bitten wir zudem darum, die Anschreiben, wie folgt, zu adressieren:

Stadt Kempten (Allgäu)

Amt für soziale Leistungen und Hilfen

ggf. der Name Ihres/r Sachbearbeiters/in

Gerberstraße 2

87435 Kempten (Allgäu)

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Adresse:

Amt für soziale Leistungen und Hilfen
Gerberstraße 2
87435 Kempten

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

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V. Dengg
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Tel. 0831 2525-5021

C. Berktold
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Tel. 0831 2525- 5029

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A. Rupp
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B. Martin
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