Hilfe zur Pflege
Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst bezahlen können, dann können Sie Leistungen der Hilfe zur Pflege beantragen.
Hilfe zur Pflege wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:
Wenn jemand keine Pflegeversicherung hat ODER
Wenn die Pflegekasse keine Leistungen erbringt ODER
Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
Als Hilfe zur Pflege kann z. B. bezahlt werden:
Kosten für einen Pflegedienst
Pflegegeld
Pflegehilfsmittel
Tagespflege
Stationäre Pflege
Für die Gewährung der Hilfe zur Pflege ist der Bezirk Schwaben in Augsburg zuständig:
Bezirk Schwaben
Sozialverwaltung
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Tel. 0821 3101-216
Fax 0821 3101-200
http://www.bezirk-schwaben.de
beratungsstelle@bezirk-schwaben.de
Der Bezirk Schwaben bietet in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Beratung vor Ort an. Die Sprechtage finden in der Regel einmal im Monat statt, um telefonische Anmeldung wird gebeten.