Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach SGB XII
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (nicht zu verwechseln mit Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II/Hartz IV) haben bedürftige Menschen, die
entweder das 65. Lebensjahr vollendet haben (Hinweis: schrittweise Anpassung der Altersgrenze an das Renteneintrittsalter (65 Jahre und xx Monate)
oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind,
kein Einkommen bzw. ein geringes Einkommen und/oder kein Vermögen haben,
in Deutschland wohnen.
Die Grundsicherung soll
den notwendigen Lebensunterhalt,
die Miete und Nebenkosten,
den Krankenkassenbeitrag
nach Abzug des Einkommens abdecken.