Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach SGB XII
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (nicht zu verwechseln mit Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II/Bürgergeld) haben bedürftige Menschen, die
entweder das 65. Lebensjahr vollendet haben (Hinweis: schrittweise Anpassung der Altersgrenze an das Renteneintrittsalter (65 Jahre und xx Monate)
oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind,
kein Einkommen bzw. ein geringes Einkommen und/oder kein Vermögen haben,
in Deutschland wohnen.
Die Grundsicherung soll
den notwendigen Lebensunterhalt,
die Miete und Nebenkosten,
den Krankenkassenbeitrag
nach Abzug des Einkommens abdecken.
Hinweis:
Wir bitten Sie, Dokumente als Kopie oder in digitaler Form einzureichen.
Nur deutlich gekennzeichnete Originaldokumente werden zurückgeschickt, alle anderen Dokumente in Papierform werden nach Verwendung sofort vernichtet!
Um die Bearbeitung Ihres Vorgangs zu beschleunigen, bitten wir zudem darum, die Anschreiben, wie folgt, zu adressieren:
Stadt Kempten (Allgäu)
Amt für soziale Leistungen und Hilfen
ggf. der Name Ihres/r Sachbearbeiters/in
Gerberstraße 2
87435 Kempten (Allgäu)