Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen oder seelischen Erkrankungen können Leistungen der Eingliederungshilfe beim überörtlichen Sozialhilfeträger beantragen.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe kommen z. B. folgende Leistungen in Betracht:
Frühförderung für Kinder bis zum Schuleintritt,
Heilpädagogische Betreuung in Kindertagesstätten,
Schulbegleitung/Integrationshelfer,
Ambulant Betreutes Wohnen,
Hilfen im Rahmen von Arbeit und Behinderung,
Tagesstätten für Menschen mit einer seelischen Erkrankung,
Hilfen zur Mobilität (z. B. Kraftfahrzeughilfen, Behindertenfahrdienst).
Für Leistungen der Eingliederungshilfe ist der Bezirk Schwaben in Augsburg zuständig:
Bezirk Schwaben
Sozialverwaltung
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
Tel. 0821 3101-0