Bestattungskosten
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung Ihrer Angehörigen nicht selbst bezahlen können, dann können Sie einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten stellen.
Voraussetzung ist, dass Sie verpflichtet sind, sich um die Bestattung zu kümmern.
Verpflichtet sind z. B.:
Vertraglich Verpflichtete;
Erben;
Unterhaltspflichtige Angehörige;
Personen, die die Bestattung aufgrund von bestattungsrechtlichen Bestimmungen veranlassen müssen.
Für die Bestattungskosten muss zunächst der Nachlass des Verstorbenen verwendet werden. Dann wird vom Sozialamt geprüft, ob Sie die Bestattungskosten aus Ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen tragen können.
Bestattungskosten können vom Sozialamt nur übernommen werden, wenn Sie aus sozialhilferechtlicher Sicht angemessen sind.
Es wird hier der Aufwand für eine ortsübliche, einfache Bestattung anerkannt.