Stadt Kempten Rathaus & Politik Die Kommune Stadtverwaltung Verwaltungsstruktur Referat Jugend, Schule und Soziales - Thomas Baier-Regnery Amt für soziale Leistungen und Hilfen 50.1_Bestattungskostenhilfe

Bestattungskosten

Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung Ihrer Angehörigen nicht selbst bezahlen können, dann können Sie einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten stellen.

Voraussetzung ist, dass Sie verpflichtet sind, sich um die Bestattung zu kümmern.

Verpflichtet sind z. B.:
Vertraglich Verpflichtete;
Erben;
Unterhaltspflichtige Angehörige;
Personen, die die Bestattung aufgrund von bestattungsrechtlichen Bestimmungen veranlassen müssen.
 

Für die Bestattungskosten muss zunächst der Nachlass des Verstorbenen verwendet werden. Dann wird vom Sozialamt geprüft, ob Sie die Bestattungskosten aus Ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen tragen können.

Bestattungskosten können vom Sozialamt nur übernommen werden, wenn Sie aus sozialhilferechtlicher Sicht angemessen sind.

Es wird hier der Aufwand für eine ortsübliche, einfache Bestattung anerkannt. 
 

Hinweis:

Wir bitten Sie, Dokumente als Kopie oder in digitaler Form einzureichen.

Nur deutlich gekennzeichnete Originaldokumente werden zurückgeschickt, alle anderen Dokumente in Papierform werden nach Verwendung sofort vernichtet!

Um die Bearbeitung Ihres Vorgangs zu beschleunigen, bitten wir zudem darum, die Anschreiben, wie folgt, zu adressieren:

Stadt Kempten (Allgäu)

Amt für soziale Leistungen und Hilfen

ggf. der Name Ihres/r Sachbearbeiters/in

Gerberstraße 2

87435 Kempten (Allgäu)

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Amt für soziale Leistungen und Hilfen
Gerberstraße 2
87435 Kempten

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