Kindergartengebühren: Änderungen ab 2027
25.09.2026
Was bedeutet das für Kitas und Familien in Kempten?
Der Freistaat Bayern hat zum 1. Januar 2027 die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen reformiert.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und Hintergründe:
Warum ändert der Freistaat Bayern die Regeln für die Kita-Finanzierung?
Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird zunehmend teurer. Die bisherige Finanzierung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) konnte mit dieser Entwicklung nicht mehr Schritt halten und deckt seit längerem die tatsächlichen Betriebskosten vieler Kitas nicht ab.
Den größten Teil der Finanzierung übernehmen derzeit die Kommunen und der Freistaat Bayern. Kosten, die nicht durch die gesetzlich geregelte Förderung gedeckt sind, müssen in der Regel von den Kommunen, den Trägern und den Eltern getragen werden. Das betrifft auch die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kempten.
Was ändert sich durch das neue BayKiBiG?
Als Reaktion auf die gestiegenen Kosten hat die Bayerische Staatsregierung am 22. Juli 2026 mit Wirkung zum 1. Januar 2027 die Kita-Finanzierung reformiert. Ziel war es, das System neu auszurichten und mehr staatliche Mittel direkt für die Kindertagesbetreuung bereitzustellen.
Die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem dadurch finanziert werden, dass das bisherige Familiengeld und das Krippengeld in das System der Kindertagesbetreuung überführt werden. Auch der derzeit gesetzlich geregelte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich für Kinder im Kindergartenalter wird künftig nicht mehr direkt den Eltern zugutekommen. Stattdessen wird das Geld in die allgemeine Kita-Finanzierung einfließen und auf alle Einrichtungsarten verteilt.
Wie wirkt sich die Änderung auf Eltern von Kindergartenkindern aus?
Der bisherige Elternbeitragszuschuss reduzierte den monatlichen Elternbeitrag für Kindergartenkinder um 100 Euro. Entfällt dieser Zuschuss nun, müssen Eltern den jeweiligen Betreuungsbeitrag grundsätzlich wieder vollständig selbst tragen.
Beispiel: Beträgt der monatliche Elternbeitrag für einen Kindergartenplatz in Kempten bei einer täglichen Betreuungszeit von 4 – 5 Stunden beispielsweise 177 Euro, zahlen die Eltern derzeit effektiv 77 Euro. Nach der geplanten Änderung wären 177 Euro monatlich zu zahlen.
Sind auch Eltern betroffen, deren Kinder eine andere Einrichtung besuchen?
Der bisherige Elternbeitragszuschuss gilt ausschließlich für Kinder im Kindergartenalter. Familien, deren Kinder beispielsweise eine Kinderkrippe oder einen Hort besuchen, erhalten diesen Zuschuss bislang nicht und tragen die entsprechenden Elternbeiträge bereits heute grundsätzlich selbst.
Durch die geplante Neuregelung sollen die staatlichen Mittel künftig allen Einrichtungsarten zugutekommen.
Warum kann die Stadt Kempten den Elternbeitragszuschuss nicht einfach übernehmen?
Die Stadt Kempten trägt bereits heute erhebliche Kosten für den Ausbau, den Betrieb und die Sicherung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig steigen insbesondere die Personal- und Sachkosten weiter an. Der kommunale Haushalt wird dadurch zunehmend belastet.
Die Reform des BayKiBiG und die zusätzlichen staatlichen Mittel können die seit Jahren steigenden Kosten voraussichtlich abfedern, aber nicht vollständig ausgleichen. Der Betrieb der kommunalen Kindertageseinrichtungen ist nach wie vor erheblich defizitär. Sowohl die Stadt Kempten als auch die freien Träger sind deshalb auf eine auskömmliche Finanzierung und angemessene Elternbeiträge angewiesen, damit der Betrieb der Einrichtungen und die Qualität der Betreuung langfristig gesichert werden können.
Eine Übernahme des bisherigen staatlichen Elternbeitragszuschusses durch die Stadt würde den städtischen Haushalt zusätzlich erheblich belasten. Bereits jetzt sind die Ausgaben für die kommunalen Leistungen der Kindertagesbetreuung ein hoher Posten im städtischen Haushalt. Dadurch würde ein großer Teil der zusätzlichen Förderung, die durch das neue BayKiBiG nach Kempten fließen soll, unmittelbar wieder für die Übernahme des Zuschusses gebunden und stünde nicht mehr für den laufenden Betrieb sowie dringend notwendige Verbesserungen zur Verfügung.
Gibt es Unterstützung für Eltern mit niedrigem Einkommen?
Ja. Eltern mit geringem Einkommen können wie bisher die vollständige oder teilweise Übernahme der Eltern- beziehungsweise Kostenbeiträge beantragen.
Zuständig ist das Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport: Übernahme von Elternbeiträgen
Grundlage hierfür ist § 90 Abs. 4 SGB VIII. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens und der familiären Situation ab.
Wie werden sich die Kindergartenbeiträge in Kempten entwickeln?
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Kempten gelten die jeweils vom Stadtrat beschlossenen Gebührenregelungen. Ob und in welchem Umfang Anpassungen erforderlich werden, hängt von der Entwicklung der Betriebskosten, der staatlichen Förderung und den kommunalen Haushaltsmöglichkeiten ab. Auch bei den freien Trägern kann es zu Anpassungen der Elternbeiträge kommen. Diese können erforderlich sein, um gestiegene Personal-, Sach- und Betriebskosten auszugleichen. Eltern sollten sich deshalb direkt bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung oder beim zuständigen Träger über die konkret geltenden Beiträge informieren.
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