Gastronomie Außenbereich mit Stühlen und Tischen

Sondernutzung jährlich zu beantragen 

12.03.2026

Die Stadt Kempten erinnert Betreiberinnen und Betreiber von Außengastronomie und Handel daran, dass die Sondernutzung öffentlicher Flächen jährlich neu beantragt werden muss.

Diese Regelung dient der besseren Steuerung und Kontrolle der Nutzung von öffentlichen Flächen in der Innenstadt und anderen Bereichen. Zudem werden aktuelle Anträge benötigt, weil das Procedere der Antragstellung zukünftig einfacher gestaltet werden soll.  

 

Die Stadt Kempten bittet alle Betroffenen, die Anträge alsbald und rechtzeitig einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Die Sondernutzung ist erst nach Erhalt eines Erlaubnisbescheids zulässig.

 

Den Antrag finden Sie unter Downloads.

Mehr Weniger lesen

Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.

Sie haben Fragen?

Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Adresse:

Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)

Behördennummer (0831) 115:

alle Behördeninformationen unter einer Nummer, besetzt Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung:

Termin buchen