Parkgebühren: Erste Erkenntnisse und weiteres Vorgehen
30.12.2025
Die bisherigen Prüfungen zeigen, dass mehrere Faktoren zusammengewirkt haben.
Identifiziert wurden fehleranfällige Abläufe im operativen Vollzug sowie Schwächen bei Kontroll- und Abgleichmechanismen. So wurden vereinnahmte Parkgebühren beispielsweise nicht einzeln, sondern über Sammelabrechnungen verbucht. Kritische Prozessschritte waren teilweise nicht ausreichend abgesichert oder wurden nicht durchgängig eingehalten. Die Kommission kommt daher zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die bestehenden Systeme und Prozesse in Teilen nicht die erforderliche Robustheit aufgewiesen haben.
Auf die frühzeitig erkannten Schwachstellen hat die Verwaltung im Rahmen eines systematischen Risikomanagements reagiert. Die identifizierten Risiken werden technisch durch Anpassungen an den Parkscheinautomaten, organisatorisch mittels Prozessanpassungen sowie über weitere Kontrollen reduziert. Zusätzlich wird die Stadthauptkasse in weitergehende Prüf- und Abgleichschritte einbezogen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen wurden bereits beauftragt und werden schrittweise umgesetzt. Ergänzend erfolgen bis auf Weiteres gesonderte Kontrollen und Abgleiche. Gegebenenfalls werden weitere strukturelle Empfehlungen der Kommission umgesetzt, um Prozesse und Kontrollmechanismen nachhaltig zu stärken.
Prüfung im Kommunalen Ordnungsdienst aufgrund eines internen Hinweises
Unabhängig davon wurde ein weiterer Sachverhalt im Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes auf Grundlage eines internen Hinweises aufgegriffen. Der Hinweis wurde unverzüglich an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Die weiteren Ermittlungen liegen ausschließlich in der Verantwortung der Strafverfolgungsbehörden. Einzelne Mitarbeitende wurden freigestellt. Um die Aufgabenerfüllung im Alltag sicherzustellen, hat die Verwaltung den Dienstbetrieb organisatorisch angepasst.
Der Sachverhalt verdeutlicht zugleich, dass organisatorische, technische und kontrollbezogene Rahmenbedingungen einer vertieften Prüfung bedürfen. Vor diesem Hintergrund hat Herr Oberbürgermeister Thomas Kiechle den Auftrag der Kommission um die Betrachtung entsprechender Struktur-, Regelungs- und Steuerungsfragen erweitert. Ziel ist es, mögliche systemische Risiken zu identifizieren und Empfehlungen für eine rechtssichere, transparente und belastbare Ausgestaltung der Prozesse zu entwickeln. Die Kommission übernimmt dabei ausdrücklich keine Aufgaben der strafrechtlichen oder disziplinarischen Aufklärung.
Mit Beginn des neuen Jahres setzt die Kommission ihre Arbeit wie geplant fort. Die Öffentlichkeit wird in der zweiten Januarhälfte über weitere Ergebnisse informiert, sobald diese belastbar vorliegen.
Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.