Glastür mit Beschriftung Bürgergeld

Hinweis für Familien: Zuständigkeitswechsel

29.12.2025

Ab dem 1. Januar 2026 ist das Jobcenter für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit Bürgergeld-Bezug zuständig. 

Das bedeutet für Familien, die Bürgergeld nach dem SGB II erhalten: wer einen Antrag auf diese Leistungen stellen möchte, muss sich direkt an das Jobcenter wenden.  

 

Alle Anträge, die noch vor dem 31. Dezember 2025 bei der Stadt Kempten gestellt wurden, werden auch noch von den Verwaltungsmitarbeitenden bearbeitet bzw. weitergeleitet.

 

Für alle anderen Sozialleistungsempfänger (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) ändert sich nichts.

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