Durchsuchung Bußgeldstelle: Mitteilung und OB-Statement
19.12.2025
Der Stadtverwaltung sind Verfahrensfehler bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aufgefallen.
Reaktion auf Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Die jüngst bekannt gewordenen Vorfälle rund um entwendete Parkeinnahmen haben zur Aufdeckung weiterer Unregelmäßigkeiten geführt.
Eine Mitarbeiterin hatte bei ihren Vorgesetzten entsprechende Ungereimtheiten gemeldet. Den Hinweisen wurde intern nachgegangen und zeitgleich Anzeige bei der Polizei erstattet.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand besteht der Verdacht, dass erfasste Sachverhalte nicht in allen Fällen entsprechend den rechtlichen Vorgaben weiterverfolgt wurden. Dadurch könnten Verstöße nicht in der gebotenen Konsequenz geahndet worden sein. Zudem wird einzelnen Mitarbeitenden vorgeworfen, Absprachen getroffen zu haben mit dem Ziel, sich gegenseitig vor der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu schützen.
Bezüglich aller vorgeworfenen Straftaten gilt die Unschuldsvermutung. Oberbürgermeister Thomas Kiechle hat ungeachtet dessen umgehend die Prüfung arbeitsrechtlicher Maßnahmen angeordnet, um eine geordnete Aufklärung zu ermöglichen und den ordnungsgemäßen Vollzug der Aufgaben sicherzustellen.
Statement Oberbürgermeister Kiechle im Stadtrat am 18. Dezember 2025:
„Mir ist zunächst wichtig klarzustellen: Die Hinweise auf mögliche Verfahrensfehler stammen aus den eigenen Reihen der Stadtverwaltung. Eine Mitarbeiterin hat Unstimmigkeiten gemeldet. Diese Hinweise wurden aufgegriffen, intern geprüft und konsequent an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergegeben. Genau so muss Verwaltung funktionieren.
Die Ermittlungen stehen am Anfang. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen weder abschließende Bewertungen noch gesicherte Erkenntnisse über Umfang oder Hintergründe vor. Die strafrechtliche Einordnung obliegt den Ermittlungsbehörden, deren Arbeit wir uneingeschränkt unterstützen.
Parallel dazu haben wir die organisatorische Aufarbeitung angestoßen. Die Prüfung der Abläufe erfolgt strukturiert und gebündelt. Ziel ist es, Verfahren nachvollziehbar zu überprüfen, Schwachstellen zu identifizieren und gegebenenfalls nachzuschärfen. Diese Schritte erfolgen vorsorglich und unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung einzelner Personen. Mit der Kommission verbindet sich auch die Hoffnung, in diesem Sinne erfolgreich zu sein.
Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. Gleichzeitig ist es meine Verantwortung, für klare Abläufe und einen verlässlichen Vollzug zu sorgen. Beides gehört zusammen.
Ich bitte deshalb um Sachlichkeit und Zurückhaltung bei Spekulationen. Sobald belastbare neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir den Stadtrat und die Öffentlichkeit informieren – auch aus den dann daraus resultierenden Konsequenzen.“
Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.