Selbstbestimmt vorsorgen für den Ernstfall
18.12.2025
Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder das fortschreitende Alter können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.
Für diesen Fall ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Denn entgegen einer weit verbreiteten Annahme dürfen Angehörige nicht automatisch für ihre Familienmitglieder handeln. Ohne Vorsorgevollmacht besteht keine allgemeine Vertretungsbefugnis. Lediglich Ehepartner/innen können in begrenztem Umfang und zeitlich befristet Entscheidungen in der Gesundheitssorge treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 18. Lebensjahr festlegen, wer sie rechtlich vertreten soll, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Vollmacht umfasst folgende Bereiche:
- Gesundheitssorge, etwa die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen oder Operationen
- Regelungen zum Aufenthalt und zu Wohnungsangelegenheiten
- die Vertretung gegenüber Behörden
- Vermögensangelegenheiten
- Post- und Fernmeldeverkehr
Es ist ratsam, ein Hinweiskärtchen zur Vollmacht bei sich zu tragen. So wissen behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Notfall, an wen sie sich wenden können.
Ausführliche Informationen, Ansprechpartner und Formulare gibt es hier.
Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.