Das Bild zeigt übereinander gestapelte Würfel, die verschiedene Symbole der Arbeit zeigen
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Arbeit

Suchen Sie Arbeit? Wollen Sie sich weiterbilden? Wollen Sie Ihren Beruf anerkennen lassen? 
Hier nennen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und die Anlaufstellen. 
 

Ich bin aus dem Ausland und möchte in Deutschland arbeiten. Was muss ich tun?
Ob Sie direkt arbeiten dürfen oder ob Sie vorher noch etwas tun müssen, hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie haben.

Sie dürfen direkt in Deutschland arbeiten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder haben:

  • eines Landes der Europäischen Union (EU)
  • eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • der Schweiz

Wenn Sie aus anderen Ländern (also nicht EU, nicht EWR, nicht Schweiz) kommen, brauchen Sie einen „Aufenthaltstitel“. Dort muss stehen, dass Sie in Deutschland arbeiten („erwerbstätig“) dürfen. Ein Aufenthaltstitel kann zum Beispiel ein Visum sein.

 

Weitere Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland erhalten Sie hier.

 

Weitere Informationen zur Zulassung zum Arbeitsmarkt finden Sie hier.

 

Wie bekomme ich einen Aufenthaltstitel?
Grundsätzlich müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein Arbeitsvisum beantragen. Das müssen Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes machen. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Es gibt auch Ausnahmen: 
Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und den USA, können Sie einen Aufenthaltstitel nach Ihrer Einreise nach Deutschland bekommen. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

 

Darf ich als geflüchtete Person arbeiten?
Wenn über Ihren Asylantrag positiv entschieden wurde, dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Sie können dann auch ein eigenes Unternehmen eröffnen. 

In manchen Fällen dürfen geflüchtete Menschen im Asylverfahren arbeiten. Das kann der Fall sein, wenn Sie schon länger als drei Monate in Deutschland sind. Ihre zuständige Ausländerbehörde kann Ihnen bei der Frage weiterhelfen, ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen. Die Ausländerbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) finden Sie hier.
 

Wer kann mich beraten?
Wenn Sie Hilfe und Beratung zu der Frage benötigen, ob Sie arbeiten dürfen und was Sie tun müssen, dann können Sie auch zu einer Beratungsstelle gehen. 
Es gibt verschiedene Beratungsstellen: Es gibt die „Migrationsberatung“, die „Flüchtlings- und Integrationsberatung“ sowie eine Beratung speziell für junge Menschen bis 26 Jahre. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. 

 

Migrationsberatung
Die Migrationsberatung richtet sich an Zugewanderte ab 27 Jahren. Geflüchtete Menschen melden sich bei der „Flüchtlings- und Integrationsberatung“. 
 

Es gibt zwei Stellen der Migrationsberatung:


Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. 

Weitere Informationen und direkte Ansprechpersonen finden Sie hier.

 

Diakonie Allgäu

Weitere Informationen und direkte Ansprechpersonen finden Sie hier.

 

Flüchtlings- und Integrationsberatung
Die Beratungsstelle ist speziell für geflüchtete Menschen und Personen im Asylverfahren da. Weitere Informationen und direkte Ansprechpersonen finden Sie hier.  


Stadtjugendring Kempten

Der Stadtjugendring bietet Beratungen für junge Menschen bis 26 Jahre an. 

Direkte Ansprechpersonen finden Sie hier.
 

Wie finde ich Arbeit? 

Es gibt viele online-Jobportale. Ein anderes Wort dafür ist Stellenbörse. Dort können Sie nach einer Arbeit suchen. 

 

Direkt Firmen und Arbeitgeber kontaktieren
Es ist ratsam, direkt mit Firmen und Arbeitgebern zu sprechen, um herauszufinden, was sie konkret machen und welche Qualifikationen Mitarbeitende haben sollten. Welche Möglichkeiten gibt es, um Kontakte zu Firmen aufzubauen?

  • über die online-Plattformen XING oder LinkedIn. 
  • „Tag der offenen Tür“: manche Unternehmen öffnen ihre Türen für interessierte Menschen
  • Jobbörsen und Jobmessen: viele Firmen sind auf Jobmessen und man kann dort mit ihnen sprechen. Jobmessen finden Sie online oder auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
  • Anrufen: Personalabteilungen der Firmen geben gerne Informationen weiter. In einem Gespräch können Sie erfahren, in welchem Bereich die Firma Mitarbeitende sucht und welche Qualifikationen wichtig sind. 

Hilfe über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit
Wenn Sie beim Jobcenter gemeldet sind und Bürgergeld bekommen, erhalten sie dort Hilfe und Beratungen zu einer Arbeitsstelle und Qualifizierungs-Möglichkeiten. Sprechen Sie mit Ihrer Kontaktperson beim Jobcenter.

Wenn Sie kein Bürgergeld bekommen, dann melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit. Sie bekommen dort Hilfe und Beratung, wenn Sie schon eine Arbeit haben, aber eine neue Arbeitsstelle suchen. 

Hier finden Sie die Agentur für Arbeit und können einen Termin vereinbaren.
Die Agentur für Arbeit hat auch eine Plattform mit Jobs. 
Die Agentur für Arbeit macht auch Veranstaltungen rund um das Thema Beruf.

 

Ich arbeite schon und suche eine neue Arbeitsstelle. Was kann ich tun? 
Vereinbaren Sie ruhig einen Termin mit der Agentur für Arbeit. Sie sind auch für Menschen da, die schon arbeiten, aber eine neue Arbeitsstelle suchen. Auch kann man bei der Agentur mehr über berufliche Weiterbildung und Qualifizierungen erfahren. So können Sie ihre Chance für eine andere Arbeitsstelle verbessern. 

Hier können Sie sich auch über verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung informieren und gezielt nach einer Weiterbildung suchen.

Auch die Bildungsberatung Allgäu kann Sie kostenfrei beraten zu beruflicher Veränderung, Weiterbildung oder Wiedereinstieg nach einer Pause. 

 

Wie kann mein Beruf in Deutschland anerkannt werden?
Die Stelle „Tür an Tür“ kann Sie zur Anerkennung Ihres Berufs kostenfrei beraten. Die Beratung ist in verschiedenen Sprachen und auch über Video möglich. 
Hier können Sie sich für die Beratung anmelden. Nach Ihrer Registrierung meldet sich jemand von „Tür an Tür“ bei Ihnen. 

Hier ein paar Infos zur Anerkennung:
Für manche Berufe ist eine Anerkennung notwendig, damit Sie in diesem Beruf auch in Deutschland arbeiten dürfen. „Tür an Tür“ kann Sie zum passenden Beruf in Deutschland und zu den notwendigen Dokumenten für die Anerkennung beraten und kann sich auch um die Kosten kümmern, die beim Anerkennungsprozess entstehen (z.B. für Übersetzungen). 
„Tür an Tür“ kann Sie auch beim Prozess der Anerkennung begleiten. Es ist wichtig zu wissen, dass „Tür an Tür“ selbst nicht die Anerkennung durchführt, das machen andere Stellen. Welche? Dazu wird Sie „Tür an Tür“ beraten. 

Oder Sie schauen auf folgender Webseite nach, welche Stelle bei Ihrem Beruf überprüft, ob dieser ähnlich ist zu dem in Deutschland. Die Handwerkskammer (HWK) z.B. schaut sich Berufe im Handwerk an, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berufe der Industrie und im Handel. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

 

Ich möchte mich selbständig machen und ein Unternehmen gründen. Gibt es dazu Unterstützung?
Ja. Zum einen gibt es viele Selbständige im Allgäu, die man treffen und Tipps bekommen kann. Zum Beispiel beim „Gründerstammtisch“ von Allgäu Digital oder bei einem "Meetup" der Gründervilla. 
 

Weitere Infos zu Stammtischen, Orten, Coworking und Finanzierungen von Existenzgründungen gibt es hier.

Bei der Servicestelle Beruf erhalten vor allem Gründerinnen und Gründer Beratung und Coaching zur Existenzgründung. 

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