Darstellung eines Parkautomaten im Hintergrund ein Auto

Informationen zur Veruntreuung von Parkgebühren

26.11.2025

Oberbürgermeister Thomas Kiechle informierte am Nachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz über die Arbeitsabläufe bei der Leerung der Parkscheinautomaten und die Interpretation der Parkeinnahmen der Stadt Kempten. 

Kiechle erklärte: „Seit uns der Sachverhalt am Montag – vorgestern - bekannt wurde, haben wir unverzüglich gehandelt. Als Stadt ziehen wir klare Konsequenzen, lassen die Abläufe extern überprüfen und weiterentwickeln. Unser Ziel ist eindeutig: maximale Sicherheit, klare Strukturen und ein transparentes System, das jeden Missbrauch ausschließt. An einer rückhaltlosen und schnellen Aufklärung habe ich als Oberbürgermeister das größte Interesse.“

 

Als umgehende Konsequenz aus dem vorliegenden Fall ordnete der Oberbürgermeister die folgenden Maßnahmen an: 

 

1. Die Öffnung und Leerung der Parkscheinautomaten und die Entnahme der verschlossenen Geldkassetten wird umgehend an einen privaten Dienstleister übertragen. Die Schlösser werden ausgetauscht.

 

2. Berufung einer extern geführten Kommission zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe bei der Vereinnahmung von Parkgebühren. Dafür wird eine geeignete, externe Beratungsfirma beauftragt. Die interne Besetzung erfolgt unter Beteilung des städtischen Betriebshofs, des Rechnungsprüfungsamts sowie der zuständigen Fachämter mit Kenntnissen in rechtlicher und finanzwirtschaftlicher Hinsicht.

 

 

Arbeitsabläufe bei der Leerung von Parkscheinautomaten

Insgesamt bewirtschaftet die Stadt Kempten 1.300 innenstadtnahe Kurzzeitparkplätze und ca. 1.850 Dauerparkplätze. Die Parkgebühr kann dabei über einen Münzeinwurf bei über 100 Parkscheinautomaten entrichtet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Gebühr über EC-Karten, Handy oder Dauerparkscheine zu bezahlen. Der Anteil aus den Parkscheinautomaten im Jahr 2015 lag bei 99 Prozent während dieser im Jahr 2024 auf 63 Prozent sank.

 

In den 101 Parkscheinautomaten befinden sich jeweils eine verschlossene Geldkassette, eine Belegrolle aus dem Ticketverkauf und technische Einrichtungen für die Handybuchungen und EC-Karten Nutzung. Zum Schutz der Mitarbeiter und aus Sicherheitsgründen wurde die Leerung der Parkscheinautomaten seit dem Jahr 2008 so organisiert, dass die Mitarbeiter keinen Zugriff auf das Münzgeld aus den Geldkassetten haben. 

 

Die Leerung der Parkscheinautomaten erfolgt im Vier-Augen-Prinzip. Dabei öffnen die beiden Mitarbeiter aus dem Städtischen Betriebshof den Parkscheinautomaten und entnehmen die verschlossene Münzkassette. Diese wird an ein Bargeldlogistikunternehmen zur Auszählung weitergegeben. Die städtischen Mitarbeiter haben keinen Schlüssel zu den verschlossenen Münzkassetten. Parallel dazu werden die Quittungen aus der Ticketrolle entnommen und eine leere Münzkassette eingelegt. Zusätzlich wird der Automat mit einer neuen Ticketrolle befüllt.

 

Die Auswertung der Quittungen aus dem Ticketverkauf werden mit den Zählergebnissen aus dem Bargeldlogistikunternehmen durch die Verwaltung im Städtischen Betriebshof anschließend verglichen. Dieser Vergleich war in den letzten zehn Jahren unauffällig. Die Einnahmen werden anschließend auf die städtischen Konten überwiesen. Geringe Schwankungen ergeben sich hin und wieder aus falschen Münzen oder technischen Defekten, die jedoch keinen Verlust an Gebühreneinnahmen erkennen lassen.

 

Die Leerungen finden im wöchentlichen Turnus statt und sind unterschiedlich über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die verschlossenen Geldkassetten werden ohne Zwischenlagerung im Betriebshof direkt an das Bargeldlogistikunternehmen geliefert. 

 

Auswertung der Parkgebühreneinnahmen

Aus dem jetzigen Ermittlungsverfahren ist bekannt, dass die Unterschlagung wohl über viele Jahre stattgefunden hat. Die genauen Beträge pro Jahr sind der Stadt momentan nicht bekannt.

 

Die Einnahmen aus den Parkplatzgebühren in der Stadt Kempten (Allgäu) aus den letzten zehn Jahren liegen zwischen 810.000 Euro im Jahr 2015 und 2,5 Mio. Euro im vergangenen Jahr.

 

In der Verwaltung werden die Einnahmen aus den Parkgebühren kontrolliert, bewertet und im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen begründet. Die beiliegende Grafik der Gesamteinnahmen zeigt über den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre eine deutliche Schwankungsbreite. Der große Anstieg der Einnahmen im Jahr 2017 war durch die Einführung der Gebührenpflicht auf den Großparkplätzen aus unserer Sicht nachvollziehbar. Die Auswirkungen zur Coronazeit im Jahr 2020 und 2021 haben zu erheblichen Reduzierungen geführt. Der langsame Anstieg im Jahr 2022 wurde mit verstärktem Homeoffice begründet.

 

Die vom Stadtrat beschlossene Gebührenerhöhung im Februar 2023 wurde im Laufe des Jahres 2023 dann umgesetzt. Die Interpretation der Gesamteinnahmen wurde so begründet, dass die Erhöhung noch nicht wirkt, immer noch deutlich Homeoffice praktiziert wird und auch Parkplatzausweichverkehr stattfindet. Dies wird auch bis heute so festgestellt. Es gibt viele Verkehrsteilnehmer, die die Erhöhung der Parkgebühren nicht akzeptieren und deshalb auch auf kostenfrei Parkplätze in den Wohngebieten ausweichen. Die Stadt hat deshalb auch in den letzten Jahren verstärkt Bewohnerparkzonen vergrößert beziehungsweise neu errichtet.


Hier finden Sie eine Übersicht der Einnahmen aus den Parkscheinautomaten der Stadt Kempten (Allgäu) von 2015 – 2024.
 

 

Stellungnahme von Oberbürgermeister Thomas Kiechle nach Bekanntwerden der Ermittlungen (vom 24.11.2025)

Im Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung wegen des Verdachts der Veruntreuung von  Parkgebühreneinnahmen teilt Oberbürgermeister Kiechle Folgendes mit: „Ich bin fassungslos und bestürzt über die vorgeworfenen Sachverhalte“, so Oberbürgermeister Thomas Kiechle.

 

Die Stadtverwaltung wurde von den zuständigen Ermittlungsbehörden über den Anfangsverdacht informiert. Am 24. November 2025 fand in den frühen Morgenstunden eine polizeiliche Durchsuchung von Diensträumen statt. Die Maßnahme erfolgte aufgrund richterlichen Beschlusses und wurde von den Mitarbeitenden vor Ort kooperativ begleitet.

 

„Ich unterstütze selbstverständlich die rückhaltlose Aufklärung der Tatvorwürfe durch Staatsanwaltschaft und Polizei“, so Kiechle. „Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt zwar die Unschuldsvermutung; ich werde jedoch umgehend konkrete arbeitsrechtliche und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsabläufe der Vergangenheit zu überprüfen, mögliche Schwachstellen aufzudecken und für die Zukunft zuverlässig abzustellen. Dafür habe ich heute mit sofortiger Wirkung eine Kommission eingesetzt.“

 

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und wegen ermittlungstaktischer Maßnahmen können derzeit keine Angaben zu Personen und Details des Tatgeschehens gemacht werden. Die Öffentlichkeit wird selbstverständlich umgehend informiert, wenn belastbare Erkenntnisse mitgeteilt werden können.

 

Die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kempten und des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West finden Sie hier.

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