4. Änderung zum Bebauungsplan „Südlich Stadtweiherbach“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „NVZ Lindauer Straße“
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4. Änderung zum Bebauungsplan „Südlich Stadtweiherbach“: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „NVZ Lindauer Straße“

Der Bebauungsplan „Südlich Stadtweiherbach“ aus dem Jahr 1979 regelt u.a. auch die städtebaulichen Rahmenbedingungen für die beiden Nahversorger entlang der Lindauer Straße. Die Eigentümer der Grundstücke an der Lindauer Straße möchten die dort ansässigen Nahversorger modernisieren. Für den Neubau bzw. die Erweiterung ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Hierbei wird ein sonstiges Sondergebiet ausgewiesen.

Der westliche Nahversorger soll komplett abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Für den östlichen Nahversorger ist eine Erweiterung des Bestandsgebäudes vorgesehen, sodass die verbaute graue Energie gewahrt wird. Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes sollen Themen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz besonders berücksichtigt werden und so einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung beitragen.

28.09.2023 – Aufstellungsbeschluss

11.12.2024 bis 15.01.2025 – öffentliche Beteiligung

09.04.2025 bis 25.04.2025 erneute öffentliche Beteiligung

05.06.2025 – Satzungsbeschluss

27.06.2025 – Rechtskraft 

Link zur rechtskräftigen Fassung:

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