Skizze vom korrekten Heckenschnitt

Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

07.10.2025

Die Stadt Kempten bittet aktuell alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Mithilfe zur Sicherung der Verkehrswege. 

Immer wieder kommt es vor, dass Hecken, Sträucher oder Bäume von privaten Grundstücken in Geh- oder Radwege hineinragen. Dies stellt vor allem bei Regen oder Schnee ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da der Fuß- und Radverkehr oftmals gezwungen ist, auf die Fahrbahn auszuweichen. Auch die Arbeit von Winterdienst und Müllabfuhr wird dadurch erschwert.

 

Nach Artikel 29 Absatz 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes gilt: Anpflanzungen dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Das bedeutet, dass Eigentümer verpflichtet sind, ihre Bepflanzungen so zurückzuschneiden, dass der öffentliche Verkehrsraum uneingeschränkt nutzbar bleibt. Dabei gelten folgende Mindesthöhen:

 

Über Geh- und Radwegen: mindestens 2,50 Meter
Über Fahrbahnen: mindestens 4,50 Meter

 

Wer seine Pflanzen nicht ausreichend zurückschneidet und dadurch den Verkehr gefährdet, handelt ordnungswidrig und kann im Schadensfall haftbar gemacht werden – zum Beispiel, wenn Verkehrszeichen verdeckt werden oder Verkehrsunfälle passieren, weil die Sicht beeinträchtigt ist. 


Für Rückfragen steht der Bürgerservice der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 0831 / 115 zur Verfügung – Montag bis Freitag von 7.30 bis 18 Uhr.

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