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Verpflichtender Zahlungsabgleich im SEPA-Raum

05.10.2025

Zum 5. Oktober 2025 gelten durch die Verordnung (EU) 2024/886 der Europäischen Union neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr.

Hierzu gehört insbesondere die neu eingeführte Empfängerprüfung (Verification of Payee – kurz VOP) für Zahlungsdienstleister. Bei dieser erfolgt ein Abgleich zwischen IBAN und Zahlungsempfänger. Zweck dieser Verordnung ist es, Betrug und Fehlüberweisungen zu vermeiden. Hierbei sind folgende Ergebnisse bei Überweisungen möglich sind:


•    Übereinstimmung („Match“): Die Empfängerdaten (IBAN und Name des Zahlungsempfängers) stimmen überein


•    Nahezu Übereinstimmung („Close Match“): Der eingegebene Empfängername stimmt nur nahezu mit dem für diese IBAN hinterlegen Namen überein. Nur in diesem Fall werden dem Zahler im Ergebnis die tatsächlich hinterlegten Stammdaten des Zahlungsempfängers zurückgeliefert (z. B. Empfänger M. Mustermann statt Max Mustermann)


•    Keine Übereinstimmung („No Match“): Der eingegebene Empfängername stimmt nicht mit dem für die IBAN hinterlegten Namen überein. (z. B. Empfänger Mustermann GmbH statt Max Mustermann)


•    Prüfung nicht möglich: Der angegebene Name des Empfängers konnte nicht mit dem Namen des Kontoinhabers des Empfängerkontos abgeglichen werden.

 

Bitte achten Sie deshalb darauf, bei Überweisungen an die Stadt Kempten (Allgäu) auch diese als Empfänger auszuwählen. Andernfalls kann es zu fehlenden Übereinstimmungen kommen und die Zahlung gegebenenfalls nicht freigegeben werden.

 

Für Überweisungen an Stiftungseinrichtungen oder Zweckverbände, die durch die Stadt Kempten (Allgäu) verwaltet werden, beachten Sie bitte die Hinweise auf den entsprechenden Rechnungen, Bescheiden oder Zahlungsaufforderungen.

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