Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel nur noch digital

01.05.2025

Ab Donnerstag, 1. Mai 2025, tritt eine wesentliche Änderung im Pass und Ausweiswesen in Kraft.

Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronische Aufenthaltstitel dürfen grundsätzlich nicht mehr in Papierform beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Künftig ist ausschließlich die digitale Übermittlung von biometrischen Lichtbildern zulässig. Nur in Ausnahmefällen können übergangsweise bis zum 31. Juli 2025 noch Papierlichtbilder akzeptiert werden. Die Umstellung soll Manipulationen erschweren, Verwaltungsprozesse beschleunigen und die Gesichtserkennung präziser gestalten. Gleichzeitig wird der Ablauf für Bürgerinnen und Bürger durch die direkte elektronische Übermittlung der Fotos vereinfacht.

Digitale Passfotos können über zertifizierte Fotostudios oder geeignete Dienstleistungsstellen erstellt werden. Diese übermitteln die Fotos dann direkt an die zuständigen Behörden. Welche Anbieter in der Nähe diesen Service anbieten, ist über Online-Suchportale abrufbar.

Zusätzlich sind das Einwohnermeldeamt und die Ausländerbehörde der Stadt Kempten (Allgäu) mit zwei Selbstbedienungsterminals ausgestattet, an denen biometrische Lichtbilder direkt vor Ort erstellt werden können. Für Lichtbilder, die in der Behörde aufgenommen werden, fällt ab dem 1. Mai eine bundeseinheitliche Gebühr von 6 Euro an.

Eine Ausnahme von der neuen Regelung bildet der Führerschein: Hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da derzeit noch keine digitale Lösung gesetzlich vorgesehen ist. Selbst erstellte und ausgedruckte Fotos sowie digitale Lichtbilder auf privaten Speichermedien können nicht akzeptiert werden. In allen Fällen müssen die Lichtbilder den biometrischen Anforderungen entsprechen.

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