Das biometrische Passbild
Seit 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Ausweisdokumente und elektronischen Aufenthaltstitel ausschließlich digital eingereicht werden.
Die Führerscheinbeantragung erfordert jedoch weiterhin ein Papierlichtbild, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Passfoto vorgesehen hat.
Selbst erstellte und ausgedruckte, aber auch digitale Lichtbilder auf eigenen Speichermedien können nicht verwendet werden. Die Lichtbilder müssen weiterhin den biometrischen Anforderungen entsprechen.
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