Hinweise zum Tanzverbot an den Tagen vor Ostern

15.04.2025

Die Stadt Kempten macht auf die Regelungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes aufmerksam, die rund um das Osterwochenende besondere Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen vorsehen.

An folgenden Tagen:

  • Gründonnerstag, 17. April 2025 (von 02:00 Uhr bis 24:00 Uhr)

  • Karfreitag, 18. April 2025 (ganztägig)

  • Karsamstag, 19. April 2025 (ganztägig)

sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie andere öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt – sofern sie nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen.

Ebenfalls verboten ist an diesen Tagen der Betrieb von Spielhallen sowie der Einsatz von Geldspielgeräten in Gaststätten.

 

Am Karfreitag gelten zusätzlich strengere Regelungen:

  • Sportveranstaltungen sind ganztägig untersagt.

  • In Gaststätten mit Schankbetrieb sind musikalische Darbietungen jeglicher Art nicht erlaubt.

Die Stadt Kempten bittet alle Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Gastronominnen und Gastronomen um Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben.

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