3-G-Regel bei Sitzungen städtischer Gremien
28.09.2021
Bei allen Sitzungen städtischer Gremien, wie zum Beispiel Sitzungen des Stadtrats oder von Ausschüssen, gilt die 3-G-Regel: geimpft, getestet oder genesen. Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert den Einlass.
Im Saal besteht Maskenpflicht. Es genügt das Tragen einer medizinischen Maske, die am Platz – bei Einhaltung des Mindestabstandes – abgenommen werden kann.
Bitte beachten Sie: Unsere Durchwahlen haben sich seit 23.10.2020 geändert.