3-G-Regel bei Sitzungen städtischer Gremien

28.09.2021

Bei allen Sitzungen städtischer Gremien, wie zum Beispiel Sitzungen des Stadtrats oder von Ausschüssen, gilt die 3-G-Regel: geimpft, getestet oder genesen. Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert den Einlass.

Im Saal besteht Maskenpflicht. Es genügt das Tragen einer medizinischen Maske, die am Platz – bei Einhaltung des Mindestabstandes – abgenommen werden kann.

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