2. Änderung zum Bebauungsplan Ursulasried-Süd: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fenepark“
Das Einkaufszentrum Fenepark im Norden der Stadt Kempten soll umstrukturiert werden. Der Bebauungsplan „Ursulasried-Süd“ aus dem Jahr 1992 regelt neben weitreichenden Gewerbe- und Wohnbauflächen auch die städtebaulichen Rahmenbedingungen für den Fenepark durch Festsetzung eines Sondergebietes mit Verkaufsflächenobergrenzen und vorgegebenen Sortimentsbereichen.
Nach Auszug des darin unter anderem festgesetzten Baumarktes soll das Einkaufszentrum Fenepark nun modernisiert und stärker auf den periodischen Bedarf (Lebensmittel, Drogerie) ausgerichtet werden. Dazu ist jedoch die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich, da sich wesentliche Änderungen in Bezug auf die Art der Nutzung bzw. die zulässigen Sortimentsbereiche und Verkaufsflächenobergrenzen ergeben. Im selben Zuge soll im direkten Anschluss des Einkaufszentrums im Norden an der Grundstücksgrenze ein Parkhaus für Mitarbeiter errichtet werden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und wurde in Zusammenarbeit mit LARS Conuslt und mh Architekten erarbeitet. Ferner wird vom beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB Gebrauch gemacht. Daher wurde keine frühzeitige Beteiligung durchgeführt.
02.06.2022 - Aufstellungsbeschluss
04.05.2023 – Vorstellung des Entwurfs im Stadtrat
22.05.2023 bis 30.06.2023 – Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange