Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hoefelmayr Park"
Mit dem Bebauungsplan Hoefelmayr-Park/Franzosenbauer soll die Schaffung von Baurecht zur Entwicklung von zusätzlichem Wohnraum in einem bereits vorgenutzten Bereich durch Nachverdichtung / Innenentwicklung geschaffen werden. Die Bestandsvilla soll im Zuge der Neubebauung abgerissen werden, stattdessen sind zwei Mehrfamilienhäuser als dreigeschossige Baukörper in offener Bauweise und mit einer Tiefgarage geplant. Die Festsetzung als reines Wohngebiet nach § 4 BauNVO mit reiner Wohnnutzung bleibt unverändert. Es ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über die Ellharter Straße.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Oktober 2019 - Aufstellungsbeschluss
Geplanter Satzungsbeschluss Dezember 2020