Abteilung 663 - Verkehrswesen
Die Abteilung Verkehrswesen (663) ist für verschiedene Aufgaben im Bereich des Verkehrs zuständig. Hauptaugenmerk liegt auf einer sicheren Führung aller Teilnehmer im öffentlichen Verkehrsraum, vom Fußgänger über den Radverkehr bis zum Auto und LKW. Auch besondere Nutzungen und Vorhaben im Verkehrsraum sind Teil der Aufgaben.
Aufgaben allgemein:
- Straßenverkehr
- Sondernutzungen
- Veranstaltungen
- Ausnahmegenehmigungen
- Bewohnerparkausweise
- Beschilderungen
- 10.000 Straßenleuchten
- 86 Lichtsignalanlagen verwalten (28 Bundesanlagen und 58 städtische Anlagen)
Aufgaben im Detail:
1. Verkehrssicherheit und Verkehrssteuerung
Die Verkehrssicherheit in der Stadt wird durch regelmäßig stattfindende Verkehrsschauen und Unfallkommissionen laufend verbessert und den aktuellen Anforderungen angepasst. Grundlage hierfür ist die Straßenverkehrsordnung mit Verwaltungsvorschriften. Die Begleitung von Straßenbaumaßnahmen ist eine tägliche Aufgabe. Konzeptionen umfassen z.B. Querungshilfen, Fußgängerüberwege und Sonderfahrstreifen für Rad oder Bus. Ein wichtiger Teil dabei ist auch die die Planung und Instandhaltung von Ampelanlagen und der Straßenbeleuchtung. Die Schulwegsicherheit ist Teil der Aufgaben.
Ziele sind die Verkehrslenkung, Verkehrssicherung und Straßenausstattungen.
Einzelne Aufgaben:
- Verkehrsschauen zur Kontrolle und Verbesserung der Verkehrsführung
- Schulwegsicherheit
- Baustellensicherung (Abnahme der Konzepte und Kontrolle)
- Verkehrsrechtliche Sicherung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung
- Wegweisungen und Parkleitsystem
2. Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen
Jede Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums über seinen ursprünglichen Zweck hinaus bedarf einer Sondererlaubnis. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung von Baustellen, die Abwicklung von Veranstaltungen und die Gestattung von Sonderparkerlaubnissen für Bewohner, Handwerker, Soziale Dienste, Ärzte und Behindertenparkausweise.
Die Gestattung und Abwicklung von Schwerlasttransporten fällt ebenfalls unter die Ausnahmegenehmigungen.
Einzelne Aufgaben:
- Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustelleneinrichtungen, Umzüge, etc.
- Sonderparkerlaubnisse
- Temporäre Anlagen im öffentlichen Raum
- Transparente
- Promotionstände
- Plakatständer
3. Parkraumbewirtschaftung
Auf Grund des beschränkten Verkehrsraums ist eine geplante Verteilung des Parkraums zwischen Anwohnern, Pendlern und Touristen notwendig, insbesondere im Kernstadtbereich. Dies wird beispielsweise mit Bewohnerparkzonen und der Ausweisung und Anordnung von Parkflächen für Dauer- und Kurzzeitparkplätze erreicht.
Einzelne Aufgaben:
- Dauerparktickets
- Bewohnerparktickets
- Gestaltung von Bewohnerparkzonen, sowie Kurz- und Dauerparkplätzen
4. Schwerlasttransport
Die Straßenverkehrsordnung regelt allgemein, wie groß, wie hoch, wie breit ein Fahrzeug auf der Straße sein darf. Bei großen Transporten (z.B. Teile von Windrädern, Tragkonstruktionen im Baugewerbe, mobile Kräne, etc.) werden die zulässigen Maße schnell überschritten. Hierfür ist durch den Unternehmer eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Straße notwendig. Im Genehmigungsverfahren wird dann geprüft, welche Route befahren werden kann, welche Begleitfahrzeuge notwendig sind und ob Brücken und Unterführungen für Größe und Gewicht des Transports ausreichen.
Ansprechpartner: Themen:
Herr Berger Verkehrsangelegenheiten
Herr Guggemoos Verkehrsrechtliche Anordnungen, Schwerlasttransporte
Frau Prestel Verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen
Frau Lichtblau Verkehrsrechtliche Anordnungen
Frau E. Schneider Sondernutzungen, Ausnahmegenehmigungen
Herr Rimmel Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung, Parkleitsystem
Frau M. Schneider Schwerlasttransporte
E-Mail:
Allgemein: Verkehrsrecht@kempten.de
Bewohnerparken, Dauerparkscheine: Parkausweise@kempten.de