Zuschüsse zu den Elternbeiträgen für Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte
Sollten Sie nicht in der Lage sein die Elternbeiträge selbst zu tragen, kann unter gewissen Voraussetzungen der Grundbeitrag und das Essensgeld durch die Stadt Kempten übernommen werden. Das Spielgeld ist in jedem Falle durch die Eltern selbst zu tragen.
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Voraussetzung für einen Zuschuss bzw. eine Übernahme des Grundbetrages ist:
• die Antragstellung
Der Zuschuss kann frühestens ab Antragsmonat gewährt werden.
Maßgeblich ist der Tag des Einganges, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
• der Nachweis ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Bei Empfang von Sozialhilfe genügt die Vorlage des Sozialhilfebescheides. Bei Einkommen aus Verdienst benötigen wir von Ihnen die Netto-Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate bzw. einen Nachweis darüber wovon derzeit der Lebensunterhalt bestritten wird. Bei Einkommen aus Selbständigkeit benötigen wir Ihre Einkommenssteuererklärung mit Anlage einer Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung bzw. die vorliegenden Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre.Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin.
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr Klaus Kaiser
ereichbar: ganztags
Tel. 0831 2525-296
E-Mail: klaus.kaiser
kempten.de
Frau Angelika Meggle
erreichbar: vormittags
Tel. 0831 2525-613
E-mail: angelika.meggle
kempten.de
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