Was tun im Todesfall?
Es entsteht ein großer organisatorischer Aufwand:
Formalitäten erledigen
Trauergäste einladen
Trauerfeier arrangieren usw.
Diese Informationen sollen Ihnen in den wesentlichen Fragen eine kleine Hilfe sein.
Was ist in einem Sterbefall zu tun ?
Mit den Aufgaben stehen die Hinterbliebenen nicht allein. Wenn der Todesfall zu Hause eintritt, ist zunächst der Arzt zu benachrichtigen. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Institution sorgen diese Einrichtungen dafür.
Maßgeblicher Wille
Für die Art, den Ort und die Durchführung der Bestattung ist zunächst der Wille des Verstorbenen maßgebend. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres oder im Fall der Geschäftsunfähigkeit zählt der Wille des Personensorgeberechtigten. Ist ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Personensorge“ bestellt, ist dessen Wille ausschlaggebend. Ist der Wille danach nicht nachweisbar, ist der Wille der Angehörigen im Sinne des Bestattungsrechts entscheidend. An den Nachweis des Willens des Verstorbenen werden keine hohen Anforderungen gestellt. Es genügen Tatsachen und Umstände, die mit hinreichender Sicherheit diesen Willen erkennen lassen. Etwas anderes gilt im Fall der Feuerbestattung. Hier verlangt der Gesetzgeber eine Verfügung von Todes wegen, eine vor einem Notar zur Niederschrift abgegebene mündliche Erklärung oder eine schriftliche Erklärung. Es empfiehlt sich, schon zu Lebzeiten sich Gedanken zu diesem Thema zu machen. Es sollte Sorge getragen werden, dass der Wille zugänglich bleibt.
Art der Bestattung
Es ist eine Wahlmöglichkeit zwischen Erd – und Feuerbestattung gegeben. Im Fall der Erdbestattung wird der Sarg in einem Erdgrab beigesetzt. Die Urne kann in einem Urnengrab, einem Urnensammelgrab oder in der Urnengrabanlage (Urnenstelen) beerdigt werden. Im Urnensammelgrab können anonyme Urnenbestattungen vorgenommen werden. Angehörige dürfen hierbei nicht anwesend sein. Eine spätere Aus-/Umbettung der Urne ist nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung ist hinsichtlich der Auswahl des Grabes gerne behilflich.
Ort der Bestattung
Verstorbene müssen auf einem Friedhof bestattet werden. In Kempten (Allgäu) finden Sie Friedhöfe der Stadt Kempten (Allgäu) sowie kirchliche Friedhöfe. Nähere Auskünfte darüber sind bei den Kirchengemeinden erhältlich.
Durchführung der Bestattung
Ein Bestatter sorgt für die Bestattung. Er ist bei der Erledigung der Formalitäten behilflich. So muss der Todesfall beim Standesamt angezeigt werden, der Rentenversicherungsträger muss benachrichtigt werden, die Krankenkasse muss informiert werden. Welche Unterlagen der Bestatter benötigt, klären Sie am besten mit ihm selbst. Was Sarg und Zubehör anbelangt, berät der Bestatter ausführlich..
Grabmale
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen. Bei der Wahl des Grabmals bestehen im Rahmen der städtischen Satzung eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Grabmale können z.B. aus Naturstein, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze gestaltet sein. Je nach Art und Lage des Grabes sind nur stehende oder liegende Steine zugelassen. Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet. Die Herstellung eines Grabmales übernehmen Steinmetze o.ä.
Gestaltungsvorschriften
Auf den städtischen Friedhöfen in Kempten (Allgäu) gibt es Gräber mit und ohne Gestaltungsvorschriften.
Bepflanzung und Pflege des Grabes
Für die Bepflanzung und Pflege der Gräber haben die Nutzungsberechtigten zu sorgen. Die Stadt Kempten (Allgäu) übernimmt keine privaten Grabpflegeaufträge.
Friedhofsgebühren
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung
Wichtiger Hinweis
Wir haben diesen Ratgeber sorgfältig verfasst. Fehler sind trotzdem nicht ausgeschlossen. Wir übernehmen daher für die Richtigkeit des Inhalts keine Gewähr. Bitte informieren Sie sich immer auch in der Friedhofsverwaltung.
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