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Vollzug des Straßen- und Wegerechts

Straßen- und Wegerecht

Gegenstand dieser Rechtsmaterie sind zum Beispiel Regelungen über Entstehen, Gestaltung, Sicherung, Erhaltung und Benutzung von Verkehrswegen. Die hierzu erlassenen Straßen- und Wegegesetze dienen u. a. zur Festlegung der Rechtsverhältnisse und zur Abgrenzung der Rechte und Pflichten der Baulastträger und Ihnen als Benutzer oder Anlieger.
Wir haben für Sie nachfolgend einige Bereiche aufgeführt, die hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten von Bedeutung sein können:

  • Widmung, Umstufung und Einziehung
  • Straßenbaulast (Bau und Unterhaltung der Straße)
  • Eigentum
  • Gemeingebrauch und Sondernutzung
  • Errichtung baulicher Anlagen
  • Freihaltung von Sichtdreiecken
  • Kreuzungen und Einmündungen
  • Verkehrssicherungspflichten


Wenn Sie weitere Informationen wünschen:

Ihr Ansprechpartner:

Roland Endres-Ullrich
Tel. 0831 2525-598
Fax 0831 2525-455
E-Mail roland.endres-ullrichE-Mail at Zeichenkempten.de