Unterhaltsvorschussleistungen
- Das Kind hat seinen Wohnsitz in Kempten.
- Der unterhaltspflichtige Elternteil leistet seinen Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig.
- Der Elternteil ist verstorben und die Halbwaisenrente liegt unter dem maßgeblichen UVG-Satz.
Antragsberechtigt sind nur allein erziehende Elternteile (ledig, geschieden, vom Ehegatten oder einem eingetragenen Lebenspartner dauernd getrennt lebend oder verwitwet). Zu den dauernd getrennt Lebenden zählen auch Ehegatten oder Lebenspartner, wenn einer von ihnen für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.
Die Leistungen nach dem UVG betragen:
133,00 EUR monatlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
180,00 EUR monatlich für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
UVG-Leistungen werden insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt.
Die Zahlung endet spätestens, wenn ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch dann, wenn die UVG-Leistungen noch nicht für volle 72 Monate gezahlt wurden.
Ihre Ansprechpartnerin für die Buchstaben ist:
ABEF
Frau Birgit Klaus-Vodicka
Telefon 0831 2525-418
E-Mail: birgit.klaus-vodicka
kempten.de
C D T U V W X Y Z
Frau Angelika Meggle
Telefon 0831 2525-387
E-Mail: angelika.meggle
kempten.de
GPQRS
Frau Kerstin Klotz
Telefon 0831 2525-545
E-Mail: kerstin.klotz
kempten.de
HIJKLMNO
Frau Sonja Schote
Telefon 0831 2525-581
E-Mail: sonja.schote
kempten.de
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