Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung
Die Stadt Kempten (Allgäu) hat auf Grund der Ermächtigung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz eine Verordnung erlassen, die die Reinigung und Sicherung von Straßen regelt. Diese sieht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit bzw. zur Verhütung von Gefahren, zum Beispiel für das Leben und die Gesundheit der Benutzer, entsprechende Reinigungs- und Winterdienstmaßnahmen vor.
Die genannten Maßnahmen sind von den Bürgern durchzuführen, deren Grundstücke an öffentliche Gehwege bzw. Gehwegbahnen angrenzen.
Die Verordnung trifft weitere verbindliche Regelungen wie z. B.:
- zu Fragen der Vorder- bzw. Hinterliegereigenschaft
- zur förmlichen Festlegung der Aufteilung der zu reinigenden und zu sichernden Gehweglänge bei Vorder- und Hinterliegergrundstücken
- die Prüfung von Ausnahmetatbeständen bei unzumutbarer Härte
- Verwaltungszwangsmaßnahmen
- Zeitraum und Umfang der Reinigungs- und Wintersicherungsmaßnahmen
- Beseitigung von Unkraut und Straßenkehricht
- Streumaterialien unter Umweltgesichtspunkten
- Verunreinigung von Straßenfahrbahnen
Weitere Details können Sie der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung entnehmen.
Ihr Ansprechpartner:
Roland Endres-Ullrich
Tel. 0831 2525-598
Fax 0831 2525-455
E-Mail roland.endres-ullrich
kempten.de
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