Gleichstellungsstelle
Rathausplatz 22, 3. OG
87435 Kempten (Allgäu)
Telefon 0831 2525-468 oder -493 oder-629
Telefax 0831 2525-568
Öffnungszeiten
Terminvergabe nach Vereinbarung
Kurzprofil
"Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Diese Vorgabe des Grundgesetzes hat der Freistaat Bayern im neuen Gleichstellungsgesetz 1996 konkretisiert.
Die drei Ziele des Gesetzes sind:
87435 Kempten (Allgäu)
Telefon 0831 2525-468 oder -493 oder-629
Telefax 0831 2525-568
Öffnungszeiten
Terminvergabe nach Vereinbarung
Kurzprofil
"Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Diese Vorgabe des Grundgesetzes hat der Freistaat Bayern im neuen Gleichstellungsgesetz 1996 konkretisiert.
Die drei Ziele des Gesetzes sind:
- den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, zu erhöhen.
- die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern.
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Leistungen
Information
Vermittlung
Vernetzung
Öffentlichkeitsarbeit
Projektarbeit
Gremienarbeit
Ihre Ansprechpartnerinnen
Sabine Blessing
Gleichstellungsbeauftragte
Telefon 0831 2525-468
E-Mail: sabine.blessing
kempten.de
Verena Dengg
Stellvertretung
Telefon 0831 2525-493
E-Mail: verena.dengg
kempten.de
Rita Schulze
Verwaltung
Telefon 0831 2525-629
E-Mail: rita.schulze
kempten.de
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