Genehmigung von Werbeanlagen
Werbeanlagen unterliegen als „ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung“ der Bayerischen Bauordnung. Genehmigungspflichtig sind Werbeanlagen ab einer Größe von 1 m². Dabei ist die Gesamtfläche aller Werbeanlagen an einem Gebäude anzurechnen, die Genehmigungspflicht kann nicht durch die Aufteilung in Einzelanlagen unter 1m² umgangen werden.
Die Werbeanlage muss gestalterisch mit dem Gebäude und der Umgebung nach Form, Maßstab, Werkstoff und Farbe im Einklang stehen. Verunstaltend – und damit unzulässig – sind nach der Bayerischen Bauordnung insbesondere störende Häufungen von Werbeanlagen und Werbeanlagen an Ortsrändern, soweit sie in die freie Landschaft hinein wirken.
Besondere Anforderungen bringt die Stadtbildsatzung der Stadt Kempten (Allgäu) (Geltungsbereich: § 1, Markisen: § 8, Werbeanlagen: § 13). Darüber hinaus sind im Einzelfall höhere Anforderungen anzusetzen, wenn das Gebäude als Einzeldenkmal oder Ensemble besonders geschützt ist. Auskünfte erteilt hierzu die Untere Denkmalschutzbehörde.
Genehmigungsfreiheit von Werbeanlagen:
In durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten sowie in speziellen Sondergebieten sind Werbeanlagen genehmigungsfrei. An genehmigungsfreie Werbeanlagen sind jedoch die gleichen gestalterischen Anforderungen zu stellen, wie an genehmigungspflichtige Anlagen.
Bei der Planung einer Werbeanlage sollte vor Antragstellung Folgendes berücksichtigt werden:
- Grundsätzlich sind für die Genehmigung einer Werbeanlage die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung bindend.
- Zusätzlich wurden für einzelne Bereiche im Sadtgebiet Bebauungspläne und auch eine Gestaltungssatzung festgelegt.
- Sollen Werbeanlagen an oder neben Gebäuden angebracht werden, für die denkmalschutzrechtliche Auflagen bestehen, so sind die Anlagen im Einzelfall abzustimmen.
- Auch eine eventuelle Beeinflussung des Straßenverkehrs (Nähe zu Lichtsignalanlagen, Verekrhszeichen, Staatsstraßen etc.) kann bei der Genehmigung eine entscheidend Rolle spielen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren Bürgerservice Bau, Tel. 0831 2525-401 wenden, Sie werden dann an den zuständigen Sachbearbeiter verwiesen, der Ihnen gerne beratend zur Seite steht.
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