Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Im Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) werden für die erstmalige Herstellung der in § 127 Abs. 2 BauGB genannten Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge erhoben.
Dazu werden Auskünfte über die zur Abrechnung anstehenden Erschließungsanlagen, über die ungefähre Höhe der zu erwartenden Beiträge und über die Beitragsermittlung erteilt.
Ihre Ansprechpartner:
Gudrun Schuldes
Sachbearbeitung Erschließungsbeiträge
Telefon 0831 2525-277
E-Mail: gudrun.schuldes
kempten.de
Johannes Friedrich
Sachbearbeitung Ausbau- und Erschließungsbeiträge,
Auskünfte Beitragswesen
Telefon 0831 2525-275
E-Mail: johannes.friedrich
kempten.de
Straßenausbaubeiträge
Für die Verbesserung und / oder Erneuerung bereits erstmalig hergestellter Erschließungsanlagen werden im Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) Straßenausbaubeiträge erhoben.
Dazu werden Auskünfte über die zur Abrechnung anstehenden Straßenbaumaßnahmen, über die ungefähre Höhe der zu erwartenden Beiträge und über die Beitragsermittlung erteilt.
Ihre Ansprechpartner:
Annelie Hegger
Sachbearbeitung Ausbaubeiträge
Telefon 0831 2525-578
E-Mail: annelie.hegger
kempten.de
Johannes Friedrich
Sachbearbeitung Ausbau- und Erschließungsbeiträge,
Auskünfte Beitragswesen
Telefon 0831 2525-275
E-Mail: johannes.friedrich
kempten.de
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