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Die Bauvoranfrage

Bestehen Zweifel an der Zulässigkeit eines Vorhabens oder möchte der Bauherr eine verbindliche Aussage zu seinem Bauvorhaben, kann er ohne den umfangreichen Planungsaufwand für einen vollständigen Bauantrag die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens prüfen und auch konkrete Einzelfragen zu seinem Vorhaben klären lassen (Art. 71 BayBO). Welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden, hängt von den gestellten Fragen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Bauherr ist verpflichtet, die Eigentümer der benachbarten Grundstücke von seinem Vorhaben zu unterrichten und die Pläne bzw. Antragsunterlagen zur Unterschrift vorzulegen. Mit seiner Unterschrift stimmt der Nachbar dem Vorhaben zu. Verweigert er die Unterschrift und ist das Vorhaben genehmigungsfähig, erhält er einen Abdruck des Genehmigungsbescheides zugestellt. Auf Antrag des Bauherrn kann von der Nachbarbeteiligung abgesehen werden, diese ist dann jedoch in einem möglicherweise folgenden Bauantragsverfahren durchzuführen.