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Beistandschaften

Das Jugendamt Kempten (Allgäu) wird auf Antrag eines Elternteils eines minderjährigen Kindes Beistand für folgende Aufgaben:
  • Feststellung der Vaterschaft
  • Geltendmachung der Unterhaltsansprüche

Antragsberechtigt ist der Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge ausübt oder der Elternteil, der mit dem minderjährigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Die Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt eines Kindes beantragt und eingerichtet werden.

Die Beistandschaft kann durch eine schriftliche Erklärung des Elternteils jederzeit beendet werden und schränkt die elterliche Sorge nicht ein.

Voraussetzung für die Beistandschaft ist allerdings, dass das Kind im Inland wohnt.

Zur Festsetzung von Unterhaltsansprüchen wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten sowie dem Deutschen Familiengerichtstag eine Unterhaltsleitlinie entwickelt. Diese Leitlinie ist unter dem Namen Düsseldorfer Tabelle bekannt  und wird regelmäßig alle ein bis zwei Jahre weiterentwickelt.


Aus dieser Düsseldorfer Tabelle ergeben sich die unterschiedlichen Unterhaltsbedarfssätze. Diese gliedern sich zum einen nach der Höhe des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und zum anderen nach dem Alter des unterhaltsbedürftigen minderjährigen Kindes.


Nähere Informationen zur Düsseldorfer Tabelle und deren Anwendung erhalten Sie auf den Internetseiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

 

Ansprechbar ist für die Buchstaben:

ABCD H L

Frau Kerstin Klotz
Telefon 0831 2525-545
E-Mail: kerstin.klotzE-Mail at Zeichenkempten.de

EFGIK

Frau Angelika Meggle
Telefon 0831 2525-387
E-Mail: angelika.meggleE-Mail at Zeichenkempten.de


MNOPQR,St

Frau Birgit Klaus-Vodicka
Telefon 0831 2525-418
E-Mail: birgit.klaus-vodickaE-Mail at Zeichenkempten.de


SSchTUVWXYZ

Frau Sonja Schote
Telefon 0831 2525-581
E-Mail: sonja.schoteE-Mail at Zeichenkempten.de

 


Download 
Hier können Sie den Antrag auf Gewährung von Leistungen
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) hernterladen. nächste Seite Download (PDF-Datei, ca. 142,56 KB)